Das Reglement ist in dem Punkt nicht ganz sauber geschrieben, da es die GpOne und Quattrini-Gehäuse damals noch nicht gab. Es steht geschrieben, dass "ausschließlich zu Rahmen gehörige Motorblöcke verwendet werden" dürfen. Welche Motorblöcke zu einem Rahmen gehören ist nicht definiert. In Klasse 4 "pro Sports" ist ein "originaler Motorblock oder ein als Ersatz konstruierter Motorblock mit unveränderten Abständen zwischen den Motor- und Antriebswellen" (wozu ich auch CNC- und Quattrini-Gehäuse zählen würde) zulässig. Das Reglement wurde damals extra für den CNC-PX-Motorblock so geschrieben, dass dieser in Klasse 4 mitfahren darf. Ein CNC- oder Quattrini-Gehäuse bringt dem originalen Gehäuse gegeüber einen großen Vorteil mit. Dadurch, dass um das Kurbelgehäuse mehr Material vorhanden ist, kann man eine Kurbelwelle mit mehr Hub verbauen. Man würde die 60mm Hub zwar auch in einem originalen Smallframe-Gehäuse unterbekommen, jedoch glaub ich nicht, dass das Gehäuse mit den verbleibenden dünnen Wandstärken lange halten würde. Ich gehe mal davon aus, dass dieser Punkt im nächstjährigen Reglement eindeutig geregelt wird. Aber für dieses Jahr ist das schon einbisschen fragwürdig formuliert.