genau, aber vom fahrgeräusch lässt sich auf das standgeräuch schliessen. normal wird erst das fahrgeräusch ermittelt und hier musst die vorgabe einhalten und danach wird eine messung fürs standgeräuch gemacht und der gemessene wert eingetragen. daher wirst mit 88 fahrgeräusch keine 140 standgeräuch hinbekommen, ausser du machst nach der fahrgeräschmessung und vor der standgeräuschmessung eine versteckte klappe im auspuff auf ohne dass dies der blaukittel merkt. die standgeräuschmessung bzw. der wert dient ja nur zur schnellen kontrolle fürn tüv oder polizei ob alles i.O. ist.