Das sieht dann nach der Geltendmachung eines Schadensersatzes gegen die Behörde aus. Ich vermute mal, dass das ganze mit Gutachten vor Gericht landet und dann je nach Laune des Richters m/w/d und der Beweislage entschieden wird. Dabei kannst du davon ausgehen, dass die Beamten nicht freimütig etwaige Kunstfehler im Dienst werden eingestehen wollen.
Da fällt mir noch Triviales zu ein. Wer sein Fahrzeug als Oldtimer speziell mit Wertgutachten versichert, kann im Schadensfall aufgefordert werden, ein aktuelles Gutachten vorweisen zu müssen. Das heißt hier, dass das Gutachten bei zugelassenen Fahrzeugen unter Umständen jährlich zu erneuern ist. Das könnte also teuer werden - andernfalls bezieht sich die Versicherung auf den Restwert.
Beispiel Vespa als Oldtimer: hier wird ein Restwert von 300 Euro angenommen und der Vertrag hat eine SB von 300 Euro.