Das kann alles doch so schwer nicht sein. Fahrt doch einfach auf die Prüfstelle und fragt nach, ob eine Hubraumerweiterung und eventuell ein anderer Vergaser eintragbar ist nach §21.
Bis einschließlich Baujahr 1988 sollte das recht unproblematisch ohne Abgasgutachten gehen. In der Regel muss man dazu ein Leistungsgutachten vorlegen und der Reifenindex zur Geschwindigkeit passen.
Falls man abgelehnt wird, muss man einfach weitersuchen. Wenn man mit den Prüfern nur vernünftig spricht, geht das in Ordnung. Dieses SiP-Marketingtrullala kann auch abgelehnt werden, wenn der TÜV keinen Bock drauf hat. Hier haben wir einen Prüfer, der hat mal Lust und mal nicht. Wenn das Fahrzeug insgesamt einen ordentlichen Eindruck macht hilft das auch öfters. Wenn da so schon offensichtliche Mängel und Wurstblinker dran sind, die schon fast zum Scheitern der HU führen, wird der Prüfer wahrscheinlich um keine Ausrede verlegen sein, das Vorhaben abzublocken.