ich zitiere mal...
Für die weiteren Fahrzeuge, d.h. neben anderem Leichtkrafträder und zwei- oder
dreirädrige Kleinkrafträder, wird die Möglichkeit zur freiwilligen Zulassung nach § 3
Absatz 3 FZV auch nach der Neufassung der FZV weiter bestehen.
das beruhigt mich...
und wohl auch andere hier...
zumeist habe ich verkleinerte Kennzeichen für 50er oder 125er Vespas geliefer...
aber halt auch paar für s-Pedeleks und einmal quad
Rita