an rechten kann man nur das nutzungsrecht an einem bild übertragen. in dem fall wurde nichts vertraglich geregelt, also gilt das nutzungsrecht nur für den auftrag, sprich besagte website. urheberrecht am bild ist nicht übertragbar, wäre aber für eine anderweitige als die bezahlte verwendung von nöten. gruß, cal ps: wie immer keine rechtsberatung, das sollen die machen die es gelernt haben.