naja, es ist schäuble nun zwar etwas schwerer gemacht worden, aber leider immer noch viel zu einfach. und wer soll entscheiden, ob es sich bei einer möglichen bedrohung um eine "konkrete Bedrohung für Menschenleben oder den Bestand des Staates" handelt oder nicht? und wer soll diese entscheidung überwachen und gegebenenfalls widerrufen? klar, aber erst, nachdem man sich ordentlich dran aufgegeilt hat...