Ich hatte bei meiner ersten eigenen Wohnung immer Schiss, dass mir jemand die T5 klaut, also über Nacht immer in der 1-Zimmer-Wohnung geparkt. Wo der Roller da dann schon stand, habe ich direkt mal Kurbelwellensimmerringe und Schaltkreuz getauscht. Als der Vermieter unangekündigt mit dem Heizungsmonteur die Wohnung betreten hat (ich war nicht zu Hause), war er kurz vor dem Herzinfarkt. Habe ein paar Wochen danach ein freundliches Schreiben bekommen, dass ich doch meine Vespa bitte nicht in der Wohnung parken und/oder reparieren soll.
Zum Topic-Eröffner: Allein aus Brandschutzgründen wahrscheinlich verboten, wenn irgendwelche brennbaren, ätzenden, gesundheitsgefährdenen Flüssigkeiten (Urin u.U. ausgenommen) oder Gase im/am Fahrzeug vorhanden sind. Ohne Tank, gestrahltem Motor ohne Öl, dürfte das dagegen schon zulässig sein.