Möglicherweise liegt Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches, wobei allerdings Absicht vorausgesetzt wird. Es stellt sich die Frage, ob diese beweisbar ist. Im Zweifel einfach Anzeige bei der Polizei erstatten, das kostet nichts.
Zuvor ist zu klären, ob der Verkäufer möglicherweise doch gewillt ist, den Kauf rück abzuwickeln.