...abgesehen davon haben die gewerblichen Anbieter einfach die gesetzliche Pflicht, mangelhafte Produkte zurückzunehmen und vorallem liegt die Beweislast, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe/Verkauf vorhanden war, zumindest im ersten Halbjahr bei denen.("Gewährleistung" in Ö) Schon klar dass die keine Freude haben, aber andererseits wären sie auch verpflichtet, bei deren Einkauf die produkte zu prüfen, aber wer macht das in der praxis schon bzw. wie soll er das - zB bei den kurbelwellen - auch machen. Andererseits steht es den Shops wohl auch zu, jemandem etwas nicht zu verkaufen, obwohl die wiederum ja vom Verkauf leben.