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rokka

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Alle Inhalte von rokka

  1. Kann natürlich sein. Bei SIP gab es wohl mal ein Rücklicht in schwarz getönt. Ist aber nicht mehr im Sortiment. Also werde ich wohl zum Tuschkasten greifen. Montagsmaler
  2. Moin, ich bin über die Suchfunktion auf den Thread gestoßen. Weiß jemand wo man das schwarze Rücklicht bekommt, das an der T5 im Startbeitrag montiert ist. So eins suche ich nämlich. In den einschlägigen Shops bin ich nicht fündig geworden. Vielleicht habe ich aber auch nur falsch gesucht. Bin für jeden Hinweis dankbar.
  3. Willkommen zurück....und jetzt reingehauen!
  4. ich gehe davon aus, dass du fündig geworden bist. Anderenfalls gerne eine PM
  5. rokka

    das Rennrad-Topic

    Auf den Bildern sieht man unter anderem den Koppenberg. Zu dem Zeitpunkt war der total schmierig und nass, weil es ne Stunde vorher noch geregnet hat. Da ging fahrtechnisch gar nichts. Deswegen hatte ich auch Zeit für ein Foto. Die anderen Hellinge waren fahrbar. Ist teilweise ein ziemlicher Balanceakte, aber es geht. Allerdings kannst nicht aus dem Sattel gehen. Dann dreht das Hinterrad durch. Und bei bis zu 20% auf Teilstücken ist das schon recht fies. Materialausfälle gab es bei mir keine. Carbonrahmen und Fulcrum 3 Laufräder mit Conti Grandprix 4000 in 25mm hat funktioniert. War ein cooles Erlebnis und die Belgier sind im positiven Sinne Irre, so wie die uns Jedermänner an den Hellingen angefeuert haben. Nächstes Jahr dann Lüttich-Bastogne-Lüttich!
  6. rokka

    das Rennrad-Topic

    Ich hol das Thema mal wieder hoch. Nachdem ich letztes Jahr so gut wie gar nicht gefahren bin, habe ich pünktlich am 01.11.2016 das Training wieder aufgenommen. Ziel war die Flandernrundfahrt. Am Samstag war es dann soweit. Bin ohne Materialschäden und körperliche Blessuren durchgekommen. Mal sehen was dieses Jahr noch so bringt. Vielleicht trifft man ja den ein oder anderen auf einem Event.
  7. Ich sehe den Beitrag mal als positiv, weil er das Thema wieder hochgeholt hat. Danke
  8. Das stimmt so nicht. Nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist ergeht zunächst ein Vollstreckungsbescheid, der dem Schuldner zugestellt wird (§ 699 ZPO). Dieser kann aber, wie ein Versäumnisurteil, binnen weiterer zwei Wochen mit dem Einspruch angegriffen werden (§ 700 ZPO iVm § 339 ZPO). Wird hingegen kein Einspruch eingelegt, so erwächst der Vollstreckungsbescheid in Rechtskraft und hat endgültige Vollstreckungswirkung.
  9. Alles richtig, bei einem Streitwert bis EUR 7.000,00 liegen die Gerichtskosten bei EUR 92,00. Danach wird es dann dreistellig. Im Mahnverfahren brauchst du keinen Rechtsanwalt. Aber Obacht, wenn der Streitwert EUR 5.000,00 übersteigt. Dann landet die Angelegenheit beim Landgericht, wo Anwaltszwang besteht. Es gibt aus meiner Sicht keine Ausrede mehr, hier keinen Mahnbescheid zu beantragen und parallel eine Anzeige zu erstatten. Wenn keine Zeit ist, kann man von der Anzeige möglicherweise absehen, weil die über einen Anwalt schon ein paar Kosten auslöst. Für den Mahnbescheid dann einen Anwalt beauftragen, die Kosten müssen vom Schuldner erstattet werden.
  10. Moin, Moin! Da das GSF ja eine Unmenge an hilfsbereiten Menschen aufzuweisen hat, habe ich in Rücksprache mit meiner Tochter mal diesen Thread eröffnet. Der Pfadfinderinnen im Stamm meiner Tochter benötigen für ihr Pfadfinderheim ein neues Dach. Ein Großteil des Geldes haben sie schon zusammengesammelt und durch Fördergelder erhalten. Leider fehlt noch ein Restbetrag, der nun durch eine weitere Spendenaktion erzielt werden soll. Vielleicht findet sich ja hier der ein oder andere, der helfen kann. Details gibt es unter: http://www.gut-fuer-hamburg.de/projects/51441 Danke auch im Namen meiner Tochter!
  11. Es gibt zwei Möglichkeiten: 1. Du machst gar nichts. Wenn dann irgendwann mal eine Anordnung auf Grund der Punktzahl kommt, wirst du tätig. Das setzt allerdings voraus, dass du vollständige Akteneinsicht erhältst. Dafür wiederum benötigst du einen Rechtsanwalt. Da dieser möglicherweise nicht eingeschaltet wird, weil die damit verbundenen Kosten gescheut werden, besteht natürlich ein gewisses Risiko. Du könntest natürlich auch einfach selber auf die Anordnung reagieren und sagen "hey.....die Punkte aus dem Verstoß vom TTMMJJJJ sind nicht zu berücksichtigen, weil....". Ob das erfolgreich ist ist, ist wiederum ein Risiko. Je nachdem wie der Sachbearbeiter drauf ist. 2. Du wendest dich nach Rücknahme des Bußgeldbescheides durch die Stadt an die Führerscheinstelle und fragst dort nach ob die Punkte aus dem Bußgeldbescheid vom TTMMJJJJ bereits gelöscht wurden. Wenn nicht, sollen die das machen. Wenn ja, schriftlich bestätigen lassen und mit ein wenig Abstand zur Bestätigung dann eine Auskunft über den Punktestand einholen. Als Rückversicherung.
  12. Hast du dich mal gefragt warum der Freund dir diesen Anwalt empfohlen hat? "Wer solche Freunde hat braucht keine Feinde"
  13. Ok, das ist aber auch stark von den Rechtsgebieten abhängig. In zivilrechtlichen Bereichen mag das vorkommen. Ich mache Strafrecht und Familienrecht, da sehe ich das selten bis sehr selten.
  14. Sidewalksurfer schau dir mal die Gebührentabelle des RVG an. Eine Geschäftsgebühr für eine außergerichtliche Vertretung beträgt 1,3 und steht im Verhältnis zum Streitwert. Davon muss die Miete, Personal, Versicherung und die Steuer gezahlt werden. Hinzu kommt das Haftungsrisiko. Gebührengeil finde ich da unpassend. Ich würde eher sagen, dass überzogene Honorarvereinbarungen für den Unmut vieler Nichtjuristen sorgen. Angemessene Honorarvereinbarungen sind in manchen Fällen aber unabdingbar. Natürlich steht es jedem frei, sofern gesetzlich zugelassen, sein Glück ohne Anwalt zu versuchen. Aber wie du ja schon selbst angedeutet hast, sollte man es aus Gründen lassen. Steuermann, ich bin ausschließlich in zwei Rechtsgebiete tätig. Aufgrund des Klientels arbeite ich in dem einen zu 100% nur gegen Vorschuss und in dem anderen zu 75%. So halten sich die Klagen gegen die eigenen Mandaten bei nahezu Null.
  15. die klugscheisser denken doch eh alle, dass jeder rechtsanwalt millionär ist. und der eine klugscheisser weiss sogar was "ein erster brief des anwalts" kostet. ich kann darüber nach wie vor herzhaft lachen. aber im übrigen gebe ich dir recht. wobei ich in gewissen konstellationen gerne mal bereit bin mein wissen zu teilen ohne monetäre ziele zu verfolgen.
  16. § 348 StGB halte ich eher für abwegig. Die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde erstreckt sich darauf, dass die Anordnung, Verfügung oder Entscheidung nach Inhalt und Begleitumständen ergangen ist, nicht dass sie sachlich richtig ist. Hinzu kommt die Problematik hinsichtlich des Vorsatzes. Natürlich kann man eine entsprechende Anzeige und Strafantrag stellen (dann die Formulierung: "bezüglich aller in Betracht kommender Delikte), aber das wird außer den zuständigen Staatsanwalt noch weiter zu belasten, wohl nichts bringen und eine Einstellung des Verfahrens nach sich ziehen.
  17. Das ist von bei fast jeder RSV anders. Manche bieten das gar nicht an, andere wiederum grenzen das ganz stark ein. Da musst du die RSVen abklappern und nachfragen. In jedem Fall alles schriftlich geben lassen.
  18. Was kostet denn so ein erster Brief bei einem Anwalt?
  19. Wenn deine Frau eine RSV hat, kann man es versuchen. Hintergrund: Auf offener See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Ich verweise in der Regel auf folgendes Urteil: Die zulässige sofortige Beschwerde erweist sich als begründet, weil ein zulässiger Wiederauf-nahmeantrag vorliegt (§§ 359 Nr. 5, 366, 368 StPO, 85 OWiG).Nach diesen Vorschriften ist ein Wiederaufnahmeantrag gegen einen rechtskräftigen Bußgeld-bescheid, der neben einer Geldbuße auch ein Fahrverbot beinhaltet, zulässig, wenn er von ei-nem Verteidiger gestellt wird und neue Beweismittel oder Tatsachen beinhaltet, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen geeignet sind, die Freisprechung des Be-troffenen zu begründen. (LG Landshut, Beschl. v. 18.09.2013, 3 Qs 154/13) Der Aufmerksame Leser wird jetzt sagen "ja, aber Freispruch ist doch gar nicht möglich, Madame war doch in jedem Fall zu schnell". Dann wird auf die zweite Alternative des § 359 Nr. 5 StPO verwiesen.
  20. Wenn der Verkäufer nicht rückabwickelt, geh zum Anwalt. Rücktritt bei Privatverkäufen ist nicht so einfach. Stichwort arglistige Täuschung. Eine Einzelfallberatung sollte hier im Forum auch nicht erfolgen.
  21. rokka

    Vespisti_4_JESUS

    Sehr gut, wir sind wieder in der Spur! A.M.D.G.
  22. rokka

    Vespisti_4_JESUS

    Bevor das Thema hier abdriftet:
  23. Wenn Hilfe vor Ort benötigt wird, gerne eine PM schicken.
  24. Heute Morgen bei mir in HH!
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