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rokka

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Alle Inhalte von rokka

  1. Ich persönlich finde diese Unterscheidung hilfreich. Sie stellt eine objektive Grenze dar, die der Gesetzgeber bei der Bewertung des im Tatbestand beschriebenen Unrechtstypus bei Vergehen für (relativ) geringer und bei Verbrechen für (relativ) höher strafwürdig hält.
  2. Maximal sind 360 Tagessätze möglich. Unter bestimmten Bedingungen 720 Tagessätze. Ein Tagessatz kann maximal bei 30.000,00 EUR liegen. Mehr ist nicht drin.
  3. In so einem Forum kann man natürlich ein ordentliches Maß an subjektiven Empfinden zum Ausdruck bringen , aber die unten stehende Formulierung ist dann glaube ich doch über das Ziel hinausgeschossen. Ich denke so etwas sollte man nicht über das Forum kommunizieren. Das könnte dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. Schwerer Diebstahl??? Das ist dein Empfinden, oder meinst du das ernst? Nein. Steuerverkürzung ist kein Verbrechen.
  4. Ein Kumpel von mir arbeitet auch bei dem Herausgeber der "Gelbe Seiten". Da geht echt nicht mehr viel. Google Optimierung der HP und Ad-Words sind womöglich die besseren Maßnahmen. Wobei die Google Optimierung mit Zeitaufwand verbunden ist, bis die (möglichen positiven) Auswirkungen eintreten.
  5. Ich bin Strafverteidiger. Und das "Theater" mache ich nicht, weil ich glaube meine privaten Informationen interessieren irgendjemanden, sondern aus Verpflichtung meinen Mandanten gegenüber, weil es (wenn auch äußerst! selten) vorkommt, dass man über Handy kommunizieren muss.
  6. Meinte natürlich § 371 AO
  7. Wenn ich den Rat erteile, auf die Revision zu verzichten, lasse ich die Frist einfach auslaufen, um der StA nicht zu früh einen "Hinweis" zu geben. Aber im vorliegenden Fall war / ist der mediale Druck wohl zu hoch. Ich denke auch, dass das keine Entscheidung im Rahmen der Familie war. Durch den Verzicht des Rechtsmittels hat Hr. H. bestimmt dem Einen oder Anderen noch was gutes getan. Mal sehen ob die StA in Revision geht.
  8. Wenn deine Frage generell gemeint ist lautet die Antwort nein. In § 371 AO stehen die Voraussetzungen und der BGH hat in einer ganzen Reihe von Entscheidungen die Voraussetzungen konkretisiert. Die ReFa hat mal eben aus § 370 AO den korrekten § 371 AO gemacht
  9. da tippe ich doch mal, dass sich der BGH damit noch beschäftigen muss. revision.
  10. Im Falle einer Selbstanzeige sind in der Tat umfassende und wahrheitsgemäße Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen zu machen (§90 Abs. 1, § 150 Abs. 2 AO), auch dann, wenn er sich dadurch selbst einer allgemeinen Straftat bezichtigt. (BGH 5 StR 118/05). Eine wirksame Selbstanzeige im Sinne des § 371 Abs. 1 AO setzt voraus, daß die bisher unrichtigen, unvollständigen oder ganz unterbliebenen Angaben wahrheitsgemäß nachgeholt werden. (BGH a.a.O.). Ich sprach aber von dem Ermittlungsverfahren. In einem solchen besteht die Pflicht nicht mehr.
  11. in Deutschland gilt die Unschuldsvermutung. Die Strafverfolgungsbehörden müssen in verschiedenen Phasen diese Vermutung durch Ermittlungen und Beweise widerlegen. Ein Beschuldigter / Angeschuldigter / Angeklagter (Begrifflichkeit hängt von der jeweiligen Phase ab) muss sich nicht selbst belasten oder an den Ermittlungen mitwirken in dem er z.B. Unterlagen herausgibt. Die nun kurzfristig vorgelegten Unterlagen können nur grob gesichtet werden, da die Zeit für eine intensive Sichtung fehlt, weil die Anklage der StA zugelassen wurde und wegen des Eröffnungsbeschlusses des Gerichts verhandelt wird. Wenn die Verhandlung einmal läuft, dann darf zwischen den einzelnen Hauptverhandlungsterminen nur eine gewisse Zeit liegen (wen es genau interessiert, § 229 StPO). Wird diese Frist nicht eingehalten muss das Verfahren ausgesetzt werden. Das heisst, alles fängt wieder von vorne an....Anklage, Eröffnungsbeschluss, Terminierung. Vor diesem Hintergrund wird in umfangreichen Strafverfahren gerne von Verteidigern damit taktiert. Es eröffnet Gespräche für Absprachen (sog. Deals). Gericht und StA können sich nie sicher sein, ob die eingereichten Unterlagen nicht zu einer milderen Strafe oder gar Freispruch führen. Der Angeklagte natürlich auch nicht. Insofern sind alle beteiligten an einem Kompromiss interessiert.
  12. in der regel beantrage ich eine einstellung nach 153 I1, wenn lediglich eine kurze zeit der nicht-versicherung vorlag und man anhaltspunkte dafür hat, dass ein fahrlässiges verhalten vorlag und keine schwerwiegenden eintragungen bei kba vorliegen. "kein öffentliches interesse" kriegt man in der regel mit der ristbv hin.
  13. WA gelöscht. threema installiert. innerhalb von 3 tagen sind ca. 80% meiner kontakte mitgezogen.
  14. mordhorst - holz aus leidenschaft http://www.mordhorst-hamburg.de
  15. rokka

    das Rennrad-Topic

    ja, hat spass gemacht, jetzt wieder deich...bringt irgendwann auch wieder spass
  16. rokka

    das Rennrad-Topic

    ich bin heute waldfischbach, donsier, dahn, hinterweidenthal, lemberg, pirmasens gefahren. morgen gehts wieder nach hamburg.
  17. rokka

    das Rennrad-Topic

    pirmasens
  18. rokka

    das Rennrad-Topic

    dies jahr versuche ich die festive500 in der pfalz zu erfahren, ist schon ein anderer schnack als in hamburg am deich.
  19. W E L T K L A S S E!
  20. rokka

    das Rennrad-Topic

    Laktat und Nahtod am Crosser ImageUploadedByTapatalk1386242727.347327.jpg ich würde sagen alles eine Frage der Technik http://www.russcam.com/cycling/misc/wissellSlide.gif
  21. rokka

    das Rennrad-Topic

    ich mache seit 4 wochen grundlage auf dem cyclocrosser und habe mir auch für dieses jahr wieder die festive500 vorgenommen.
  22. ich habe das entertain-paket. schnelles internet. super bildqualität beim tv. wenn du es mit bridge nutzt, achte darauf, dass sie nicht zu weit weg steht bzw. zu viele dicke mauern dazwischen sind. habe es im grunde genommen seit der markteinführung. bislang 3 oder 4 abstürze der bridge. dann muss man neu starten. klappt aber reibungslos.
  23. rokka

    Wo wohnen in Hamburg?

    ich würde auch den rat von amazombi und joker beherzigen. ich wohne seit 21 jahren auf st. pauli. unser auto bewegen wir nur wenn es sein muss. parkplatzsituation ist der letzte dreck. insbesondere wenn dom, heimspiel von st. pauli ist oder im umkreis von 150m ein wettbüro existiert (bei uns trifft alles drei zu!). von den aktuellen mietpreisen ganz zu schweigen. wenn du ein bisschen "pionierarbeit" leisten willst, schau dir mal wilhelmsburg an. hat nette ecken und ist immer mal wieder was schönes zum akzeptablen preis dabei. durch den alten elbtunnel ist man auch fix in st.pauli, altona, schanze.
  24. rokka

    das Rennrad-Topic

    crosser?
  25. ich denke es würde relativ schnell § 17 BImSchG von der Behörde gezogen werden
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