Persönlich Rache ausüben und den Verbrecher etwas antun ist jedem Angehörigen selbst überlassen. Jedoch muß auch dieser mit dann dafür gerade stehen. Ich würde es wahrscheinlich auch machen sollte sich jemand an meinen Kindern oder meiner Frau vergehen, aber das letzte was ich wollte, wäre wenn sich irgendwelche unbeteiligten einmischen.