Hallo Zusammen, dies ist mein erster Beitrag hier im Forum und ob dieser an eben dieser Stelle richtig ist kann ich nicht beurteilen. Ich möchte jedoch die Gelegenheit nutzen und meine Erfahrungen bzgl. der Zulassung einer 27 Jahre alten P200E ohne Papiere zu erläutern. Zur Historie: Ich suche seit geraumer Zeit eine PX200 die gut erhalten und nicht zu teuer ist. Diese habe ich über den Freund eines Kollegen ( kurz: R.) angeboten bekommen. R. hatte die Karosse des Rollers ohne Papiere selber vor fünf Jahren erworben und den Roller niemals zugelassen, sondern seither restauriert. Nach Erläuterungen von TÜV und meiner Zulassungsstelle in AW war jedoch der Kauf ohne Papiere kein Problem. Es genügt für die Zulassung eine Vollabnahme nach §21 StVZO und eine Unbedenklichkeitserklärung von der hiesigen Zulassungsstelle - war die Aussage vom TÜV und der Zulassungsstelle in AW. Gesagt getan - der Roller war dann schnell gekauft und schon fing die Lauferei an. Zum aktuellen Geschehen: Am Montag hat mein Vater den Roller zulassen wollen - ich musste arbeiten - und rief mich an mit den Worten "Die wollen den Roller nicht zulassen." Was war passiert? Hier in AW auf der Zulassung wurde nachgesehen ob der Roller schon in Deutschland zugelassen war, dies war der Fall. Der letzte eingetragene Halter war B. Nach einem Telefonat mit der letzten kennzeichenführenden Zulassungsstelle in Marl bekamen wir die Rückmeldung, dass ich nach Marl müsste (180 km) um dort eine eidesstattliche Erklärung aufzugeben um den Verlust der Papiere anzuzeigen. Dann würde die Aufbietung beim Kraftfahrtbundesamt anlaufen und so ca. 4 - 6 Wochen später bekäme ich dann meine Papiere. Weitere 4 - 6 Wochen ohne Roller und das obwohl der fahrbereit in der Garage steht - schöner Glück gehabt - R. war bereit die eidesstattliche Erklärung zu machen und so hätte ich nicht nach Marl fahren müssen. R. hätte neue Papiere bekommen und die mir dann zukommen lassen und alles wäre gut gewesen. Doch weit gefehlt! R. bekam in Marl die Aussage, dass der letzte eingetragene Halter (B.)die eidestattliche Erklärung aufgeben müsse. Wer B. war wussten wir mittlerweile und so versuchte ich B. zu erreichen. Hat auch geklappt und B. war echt freundlich und hilfsbereit. B. geht heute zum Amt in Marl und gibt die Erklärung ab. Was will uns das sagen? Kauf ohne Papiere ist natürlich dennoch möglich, aber nur wenn man den letzten eingetragenen Halter kennt oder zumindest weis wie man auf ihn zurückgreifen kann. Wenn der mittlerweile verstorben wäre, würden die Behörden an die Erben herantreten. (Aussage von den Beamten in Marl) Wie läuft es denn jetzt richtig? B. gibt eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle ab. Eidesstattliche Erklärung geht zum KBA und dann wird der Brief aufgeboten. Nach erfolgloser Aufbietung können durch die Zulassungsstelle neue Papiere ausgestellt werden. Mit diesen Papieren kann ich den Roller dann zulassen. HOFFENTLICH! (Warum benötige ich dann überhaupt die Vollabnahme nach §21 StVZO???) Mir hätte eine solche Information im Vorfeld sehr geholfen und so wollte ich das hier mal niederschreiben. Wenn ich den Brief dann habe werde ich euch informieren. Bye Manuel (Die Beamten auf den Ämtern waren allesamt sehr freundlich und haben mich wirklich versucht zu unterstützen. Sie sind halt an Regularien gebunden und so muss es nun dieser Weg sein.)