Moin, danke für Antworten, das Argument bzgl. der Doppelnennung kann ich nachvollziehen, wobei eine Wheelybar mit 3 oder 4 Schrauben montierbar, bzw. demontierbar sein sollte und man so - wenn man es denn unbedingt will - in einer anderen Klasse starten könnte. Ich für meinen Teil baue mir einen neuen Motor für die ProSports auf, welchen ich so niemals in einer in einen Straßenroller fahren könnte, da fehlt mir dann einfach die Möglichkeit das Starten auf der Straße zu üben. Zumal es eine höchste Klasse gibt, in der aber etwas, was für mich so ziemlich das Merkmal von Beschleunigungsmotorsport ausmacht, verboten ist. Warum also keinen - auch optischen - voll nach "Dragster" aussehenden Rennroller zulassen? Sorry, aber ich lese da nur ein Argument heraus Eine Wheelybar ließe sich leicht demontieren, das Argument, was nun mit Sicherheit kommen wird, ist dass man sich dann extra eine demontierbare Wheelybar bauen muss, um z.B. mit einem Roller in der 200er und ProSports starten zu dürfen, wenn man in beiden Klassen konkurrenzfähig sein will. Vielleicht bin ich da grad ein bisschen in die Idee selber verliebt, aber wie groß ist der Aufwand denn bitte? Ich glaube kaum, dass das für den Erbauer eines konkurrenzfähigen Rollers eine ernstzunehmende Herausforderung sein sollte. Abgesehen davon gibt es im Moment sieben (?) Klassen, die weder für alle Verantwortlichen, noch für die einzelnen Fahrer klar differenzierbar sind, von den Zuschauern ganz zu schweigen. Stehen im Vorstartbereich nun lange, flache Roller mit Wheelybar rum (also die Karren, die nur in der ProSports starten dürften), ist für jeden einigermaßen technisch versierten Zuschauer klar, dass das was abgefahrenes sein muss und fällt sofort ins Auge. Ich würde als Zuschauer auf einem Beschleunigungsrennen total auf die Teile abgehen und die unbedingt am Start sehen wollen. Gruß, Ralf