Keine Ahnung, bin nur Naturwissenschaftler, kein Rechtsverdreher. Bei ernsthaftem Interesse schicke ich dir gerne den Kontakt meines Anwalts, der mehrfach - auch gegen die Huk - in wesentlich kurzeren Zeiträumen eine Regulation zu meinem vollen Gunsten durch gedrückt hat. Die letzten Teilbeträge gabs immer erst nach Klage, aber der größte Teil war immer innerhalb kürzester Zeit da...
EDITH: Wann war der Unfall? Mai? Und im Juni erst das Gutachten? Vielleicht sind meine Prioritäten bei sowas auch leicht anders, aber I. d. R. waren meine Fahrzeuge zwei oder drei Tage nach dem Unfall beim Gutachter, das Gutachten dann noch mal 2 Tage später bei meinem Anwalt und sofort beim Gegner. Bei bekannten Querschlägern mit entsprechender Fristsetzung und Klage bei verstreichen.... Ich weiß gard nicht, wem ich an deiner Stelle eher in den Arsch treten würde, der Huk oder dem eigenen Anwalt...