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125vnb6

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  1. Crataegus und Robinie halten sich die Waage bezüglich Schnitt. In den ersten Jahren ist sowieso nicht all zuviel zum Machen, da sich die Kugeln erst entwickeln müssen. Mehlbeere (Sorbus aria) bzw. Vogelbeere (Sorbus aucuparia) zählt eigentlich zu den "Großen" der sogenannten Kleinbäume mit 8-10 m Höhe. Bei der Breite wären sie so um max. 5-7m. Also für einen Vorgartenstreifen doch schon eine beachtliche Größe und es gibt nicht wirklich explizite Kugelformen. Das heißt, du musst regelmäßig einen Eingriff machen damit die Form halbwegs erhalten bleibt. Catalpa bigniodes `Nana´ (Trompeten- oder Zigarrenbaum) wäre vielleicht auch auch eine Alternative. Der wird max. um die 4-5m hoch und breit.
  2. Bei den Mirabellen ist die Wuchsform eher starkwachsend. Die `Von Nancy´ wird später dann eher kugeligförmig Grundsätzlich kannst du immer regulierend eingreifen, geht aber dann ggf. auf Kosten des Ertrages weil zuviel Fruchtholz entfernt wurde. Es muss auch unterm Jahr nach geschnitten werden um die gewünschte Form beizubehalten bzw. um Wassertriebe zu entfernen. Geschickter wäre es da auf Halbstamm (Kronenansatz auf ca. 50cm) oder Spalierformen zu greifen. Da wird von Haus aus die Form in die Breite verlagert. Ist aber bei starkwüchsigen Sorten ebenfalls mit Vorsicht zu genießen, da sie unter Jahr dann tendenziell nach oben durchschießen. Grundsätzlich hast du im Obstbau drei Formen des Rückschnittes: 1.) Erziehungsschnitt im Jungstadium (zur Kronenerziehung) Da gilt es die Saftwaage einzuhalten und die Leittriebe zu formen. Der Haupttrieb wird nicht beschnitten 2.) Auslichtungsschnitt (in den späteren Folgejahren) da werden Konkurenztriebe, Wassertriebe zur Krone im Spätsommer entfernt 3.) Verjüngungsschnitt (radikalste Form) ......bedingt dann in der Regel korrigierende Nachschnitte 3. wird in der Regel angewendet, wenn schon Jahre lang nicht geschnitten wurde und der Habitus wieder hergestellt werden soll. Eine alte Faustregel besagt, dass Obstbäume so geschnitten werden sollen das eine luftige Krone entsteht. Die luftige Krone deswegen, weil dadurch das Sonnenlicht wieder das innere der Krone trifft bzw. bei Feuchtigkeit der Baum als gesamtes schneller abtrocknet, wodurch die Gefahr von Pilzerkrankungen reduziert wird.
  3. Vielleicht als Alternative: Crataegus lavalleei `Carrierei´ (Apfeldorn) geht im Alter dann eher in die Breite (also mehr in Richtung Ellipse) Der Vorteil ist aber, du hast eine schöne reichliche weißlich/rosa Blüte im April/Mai und im Herbst bis in den Winter schöne leuchtende orangerote Früchte. Macht sich sehr dekorativ, da die Früchte bis in den Winter hinein am Baum haften. Dadurch hast du bei Schnee einen ganz netten Kontrast Verträgt radikalen Verjüngungsschnitt. Somit kann die Krone den Bedürfnissen immer schön angepasst werden.
  4. Das kommt darauf an wie viel du ausgeben möchtest und wie es der Platzbedarf erlaubt. Die Höhe im ausgewachsenen ungeschnitten Zustand beträgt ca. 5-6 m, die Breite knapp 4m! Wobei sich durchaus die Kronen im ausgewachsenen Zustand leicht überdecken dürfen. In deinem Fall handelt es sich um die Robinia pseudoacacia `Umbraculifera´ Da würde ich, wenn es mein Garten ist zumindest Hochstamm 3xv.mDb ab 12/14 nehmen (Herbstpflanzung) oder wenn nicht im Frühjahr / Herbst gepflanzt Cont. 30l. Der Vorteil bei größeren Pflanzen ist, dass aufgrund der Verschulungsmaßnahmen und des regelmäßigen Schnittes in der Baumschule, die Pflanzen einen ordentlichen Habitus haben. Bei zu kleinen Pflanzen ist das noch nicht so ausgebildet. Die gegrabenen Ballen im Herbst sind ggf. günstiger als die kultivierte Container Ware.
  5. Im Grunde kannst du alles setzen was gefällt. Allerdings würde ich Dir anraten klein kronige Bäume (Kugelformen oder Säulenformen). Du unterliegst zum öffentlichen Gut nicht den Vorschriften, welche allgemein gültig sind zur Nachbarsgrenze. In München wäre das in Regel: Alles was höher wird als 2 m, muss auch mindestens 2m von der Nachbargrenze entfernt gepflanzt werden. Allerdings was bei Dir sehr wohl zutrifft ist die Einhaltung des Lichtraumprofiles zur öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg und Straße).Das sollte im Gehsteigbereich bei 2,50m liegen und im Straßenverlauf 4,50m. Daher vorher überlegen auf welchen Kronenansatz der Baum angeschnitten sein sollte, wenn es sich um einen Hochstamm handelt. Gängige Anschnitte wären da in der Regel 2,00 bis 3,00 m .
  6. Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen wegen ein "bisschen" Mehltau! Du kannst ja auch die Schiene des biologischen Pflanzenschutz (Milch, Backpulver, Algenkalk etc.) fahren. Diese Schadbilder können witterungsbedingt immer wieder mal auftreten und es gilt damit umzugehen.
  7. Soweit ich erkennen kann, hast ja Blattläuse auch noch! Schneide mit einer Gartenschere die "extrem" befallenen Triebspitzen mal raus! Danach Schere desinfizieren, damit du den Pilz nicht auf andere Gehölze überträgst. Wichtig bei der ganzen Spritzerei, dass du erst in den Abendstunden spritzt damit das Mittel nicht sofort wieder am Blatt verdunstet (oder bei Bewölkungen und nicht all zu hohen Temperaturen).
  8. Ich bin mal bei einer Fichtenfällung mit einem Wildbienennest in Berührung gekommen. Da ich in der Kurzsicherung hing, habe ich ganz schön Panik bekommen. Vor allem als sie mir unter die Schnittschutzjacke und in den Helm krochen. Seitdem bin ich extrem vorsichtig, möchte ich nicht nochmals erleben.....
  9. Du wirst Dir ein Wespennest zugezogen haben. Jetzt im August vermehren sie sich, dadurch ist eine gesteigerte Aktivität gegeben. Wenn im Oktober die Männchen sterben, kehrt wieder Ruhe ein. Solltest im Winter schauen, ob ein Wespennest erkennbar ist und es ggf. versetzen lassen. Die Feuerwehren haben in der Regel da ein eigens Imkerteam, welches das erledigt.
  10. Leider nein, den der Pilz überwintert und ist relativ Temperatur resistent. Ich würde "extrem" stark befallene Astpartien im vertretbaren Rahmen zurückschneiden und im Frühjahr mit einem netzschwefelhaltigen Fungizid drüber gehen. Echter Mehltau (Blattoberseite-weißlich) oder falscher Mehltau (Blattunterseite eher gräulich/blau)? Wichtig, da manche Mitteln nur den echten Mehltau abdecken!
  11. Mit welchen Fungizid sprühst du? gezielter Auslichtungsschnitt Herbst/ zeitiges Frühjahr ins Auge fassen! Wenn eine "luftige Krone" vorhanden ist, die gut und schnell abtrocknet, dann ist da schon mal die halbe Miete um den Mehltau im Folgejahr in Schach zu halten.
  12. Nein, das geht sich in der kurzen Restzeit nicht mehr aus! Wenn es zu einer Fruchtbildung kommen sollte, dann ist spätestens mit dem ersten Frost die Sache erledigt. Habe heute bei mir im Garten auch einen gestressten Apfel entdeckt.
  13. https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/nach-rekordhitze-apfelbluete-herbst-5561413.html https://erutario.de/apfelbluete-im-herbst/ ....wie schon öfters erwähnt, handelt es sich um eine Stressreaktion in Folge der klimatischen Bedingungen. Wobei es nicht unbedingt nur mit der Trockenheit alleine in Verbindung zu bringen ist. Die Gesamtbilanz der Vegetationsperiode ist hier sicherlich mit entscheidend!
  14. Nachdem Eibenholz gerne im Bogenbau (Langbogen) Verwendung findet, ist der Mehrwert für mich schon alleine durch den Verkauf von astfreien Stammholz gegeben. Da verdient man in der Regel mehr als bei der Rodung selbst! Geschmäcker sind verschieden und somit wird es immer wieder Befürworter aber auch Gegner dieses Gehölzes geben.
  15. Kenn ich zwar nicht, macht aber auch einen sehr seriösen Eindruck! Bezüglich Größen würde ich mir als Privatperson mit eingeschränkten maschinellen Mitteln, allerdings ein Limit setzen. Da wäre die Schmerzgrenze der zu bewältigenden Größen und daraus resultierenden Tonnagen max. STU 18/20 bzw. bei Mitwirken von mehreren Personen STU 20/25. Je nach Ballenart oder auch Containerpflanze haben da die Gehölze in der Regel ein Gewicht zw. 200 und 400kg. Ganz wichtig ist auch auf welche Höhe die Pflanzen angeschnitten ist bzw. welchen Kronendurchmesser (bei engen Passagen) sie in gebundener Form dann noch aufweisen. Man darf nicht vergessen, dass sich die Länge des Baumes aus dem Ballendurchmesser+Stammlänge+Kronenaufbau zusammen setzt. Da kommen schnell mal 6m+ zusammen und die müssen erstmal in den Garten bugsiert werden. Großbäume werden in der Regel mit einem großen Planen-Lkw (40t )geliefert, der hat in der Regel keinen Lastenkran um die Pflanze ggf. über eine Gartenmauer etc. zu heben. Also nicht übertreiben bei der Größe , wobei sich das in den meisten Fällen eh über den Preis reguliert!
  16. ...du siehst oftmalig reicht eine kleine Bodenverbesserung und der Pflanze geht es wieder gut!
  17. Weil oben noch ein "link" mit Bepflanzungsabständen eingefügt war! Das gilt vorwiegend bei "Neupflanzungen"! Handelt es sich hierbei um Altbestand und es wurden Einspruchsfristen verabsäumt, genießen diese Bäume Bestandsschutz unabhängig der nicht eingehaltenen Mindestgrenzabstände. Der mit Abstand unangenehmste Fall, da er sich in Regel meist nur gerichtlich abhandeln lässt und da müssen schon extrem zwingende Gründe vorliegen um Recht zu bekommen (z.B. extreme Einschränkung der lebensqualität etc.)
  18. Nein! Auch die Hainbuche hat einen unschätzbaren Stellenwert in der Landschaftspflege! Dafür, dass wir Pflanzen zu Heckenpflanzen kastrieren, kann ja das Gehölz als solches nichts dafür!!!
  19. Bei Großbäumen wäre mein Favorit die Baumschule Bruns (liefert Deutschland weit und darüber hinaus) Die verfügen bei fast allen Pflanzen über ein breites Größensortiment! Lieferungen nach Bayern erfolgten da immer zu meiner absoluten Zufriedenheit. https://online.bruns.de/de-de/artikel/1917/juglans-regia-franquette?fromSearch=true
  20. Sehe ich jetzt nicht ganz so dramatisch! Die Eibe als "heimisches" immergrünes Solitärgehölz hat mit sicherlich Sicherheit einen hohen Stellenwert in der Landschaftsarchitektur und Landschaftspflege. Möchte ich eigentlich nicht vermissen! Mag sein, dass sie als Heckenpflanze gerne mal auf Widerspruch stößt. Aber auch da ist sie mir lieber als so manch anderes Gehölz!
  21. Das die Eibe explizit als geschütztes Gehölz angegeben ist wäre mir neu. Liegt meines Erachtens daran, dass die Eibe in der Regel eben auch ein mehrstämmiges Gehölz ist (sowie auch die Thuje etc.). Aber es kann sehr wohl sein, dass es da in der Bestimmung regionale Unterschiede gibt. Als geschützte Gehölze gelten in Bayern: * Wallnuss *Holzapfel und Birne *Vogelkirsche *Hollunder *Hasel * "Efeu" als Altbestand (Naturschutzgesetz) bzw. Bäume die aufgrund ihres Alters oder ihreres botanischen Wertes als "Denkmal" ausgewiesen sind. Grundsätzlich muss aber auch gesagt sein, dass zum momentanen Zeitpunkt vorwiegend Ballungsräume (Groß- und Kleinstädte) und deren Einzugsgebiete Baumschutzsatzungen ausweisen. In den ländlichen Bereichen ist das Ganze nicht ganz so akut. Aber auch bei den kleinen Kommunen ist die Tendenz steigend.
  22. Sorry mein Fehler! 90 cm sind es in Wien! In Deutschland 80 cm ! Die 40 cm beziehen sich aber nicht ausdrücklich auf die Eibe, sonder bei mehrstämmigen Gehölzen wo einer der Stämme einen Stammumfang von >40cm aufweist und die Summe aller Stämme darf dann ebenfalls die 80 cm Marke nicht überschreiten. Bei Gefahr in Verzug gelten auch grundsätzlich keine Ruhebestimmungen, da kann bei Erwirken einer Fällungsgenehmigung sofort gerodet werden bzw. kann, wenn ein zertifizierter Baumpfleger den als gefährlich einstuft und dokumentiert, dieser ebenfalls schon im Vorfeld gerodet werden und danach erst um Bewilligung eingereicht werden. Beziehungsweise kann auch eine Ausnahme zur sofortigen Durchführung einer Fällung erwirkt werden.
  23. Der Schnitt des Überhanges an der Grundstücksgrenze ist im Nachbarschaftsrecht geregelt! http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/nachbarrecht/baeume_pflanzen/index_01.html Es muss eine Beeinträchtigung zur Nutzung des eigenen Grundstückes vorliegen und du musst den Nachbar eine Frist einräumen, den Übelstand zu beseitigen! Da Beeinträchtigungen oftmalig unterschiedlich interpretiert und aufgefasst werden kann es da leider immer wieder zu Streitigkeiten unter Nachbarn kommen. Daher würde ich den Dialog suchen und gemeinsam Schnittmaßnahmen festlegen (ggf. auch die Kostenaufteilung dann gleich mal persönlich mit dem Nachbarn abklären). Haken an der Sache ist aber auch, dass bei sämtlichen dieser unter den Nachbarn festgelegten Maßnahmen dann auch noch die örtlichen Baumschutzgesetze (sind regional unterschiedlich) und Naturschutzauflagen zum Einhalten sind! Heißt im Klartext, wenn du Gesetzeskonform handeln möchtest: * ggf. um Baumveränderung ansuchen (STU > 90 cm), wenn im Starkastbereich geschnitten wird * oder auch um Fällungsgenehmigung wenn komplett entfernt werden soll und über 80cm STU * fachgerechte Ausführung der Schnittmaßnahmen * Einhaltung des Schnittverbotes von Anfang März bis Ende September (betrifft auch Sträucher!) Ein Aufasten entlang der Grundstücksgrenze, würde ich maximal bei strauchartigen Gehölzen ins Auge fassen, wobei hier ein Verjüngungsschnitt vorzuziehen wäre.
  24. 125vnb6

    Roller-Popper

    Waren das nicht die Muratti? Stimmt! Parisienne waren auch eine Zeitlang der Renner, mir aber zu stark parfümiert. Wobei die Weichpackungen eh so ein Thema waren. Entweder total zerknittert oder beim Austeilen lag dann die Hälfte am Boden. Überblick hast auch keinen gehabt wie viele noch da waren,.Mit viel Pech hast dann die letzten mitsamt der Packung zerknüllt und weggeworfen.
  25. 125vnb6

    Roller-Popper

    Da wart ihr grundsätzlich im Nikotineldorado. Nachdem bei uns damals der Zigarettenverkauf ausschließlich über die staatlichen Austria Tabak Regie lief, waren wir,was die Importzigaretten betrifft eigentlich immer im Hintertreffen oder aufs schmuggeln angewiesen
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