Das ist ne sehr gute Frage. Kenn mich zwar in Österreich nicht so gut aus, bin aber berufsbedingt im deutschen Bestattungsrecht ganz gut dabei. Eine Leiche ist vor dem Gesetz ein "besitzloses Ding", Ihr habt richtig gehört, die unterste Stufe eigentlich. Normalerweise geht alles, was auf einen Friedhof gebracht wird in das Eigentum des Friedhofsträgers über, also auch Sarg, etc.. Die Hinterbliebenen erwerben lediglich ein Nutzungsrecht an dem Begräbnisplatz. Da es sich bei der Grabstätte Flick um ein Mausoleum, eine Gruft handelt, sprechen wir von einem ausgemauerten Gewölbe, wo die Särge mit den Verstorbenen stehen, sie sind nicht eingegraben. Entweder ist so eine Grabstätte mit ner Granit- oder Marmorplatte, oder eben durch eine Tür verschlossen. Aber um nicht zu weit abzuschweifen müsste es sich rechtlich gesehen "nur" um Störung der Totenruhe und Verstoß gegen die Friedhofsordnung handeln. Dazu kommen so Kleinigkeiten wie Verstoß gegen das Bestattungsgesetzt, da der Sarg mit Sicherheit nicht mit einem nach EN Norm gebauten Überführungsfahrzeug transportiert wurde. Der Tatbestand des Diebstahls könnte von nem guten Rechtsverdreher so gesehen evtl. sogar ausgehebelt werden. Grabschändung, Störung der Totenruhe und eben die Kleinigkeiten sind hier wohl die strafbaren Handlungen. Wenn man allerdings ins Auge fasst, dass die Anwälte, die die Familie Flick beschäftigen und bezahlen kann, mit Sicherheit hochkarätiger sind, als die, die sich die Idioten leisten können, die des sarg geklaut haben, wird's wohl böse ausgehen. Gibt ja auch noch so Punkte wie die seelische Belastung für die Angehörigen und so.