So, Neuigkeiten. Also, der Kollege, der 2004 das 21er Gutachten gemacht hat, kann sich natürlich an nix erinnern und leider hat er auch keine Unterlagen mehr zu dem "Vorfall". Mein TÜV Prüfer meinte, dass das Fahrzeug laut diverser Seiten im Internet zischen 1969 und 1971 gebaut wurden sei. Leider kann ich ihm keine anderen Dokumente vorlegen, wo etwas anderes steht. Schade. Er hat mir aber angeboten, dass er mir bescheinigt, dass eine Umrüstung auf Fahrtrichtungsanzeiger nicht möglich sei. Dies wird er dann mit einem Herrn vom Straßenverkehrsamt besprechen und wir hoffen somit eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen.