Finde auch dass die geführte Diskussion ein wenig beim eigentlichen Thema vorbei geht. Ich selbst wurde schon wegen eines anderen Delikts Erkennungsdienstlich erfasst. Nachgewiesen hat man mir das Delikt nie, verurteilt wurde ich demnach auch nie, aber hauptsache die haben meine Fingerabdrücke und ein Verbrecherfoto von mir. Es ist egal wegen welchen Vergehen man beschuldigt wird, solange man nicht rechtskräftigt verurteilt wird, ist es nicht richtig wie ein Verbrecher behandelt zu werden. Und es reicht eine Anzeige von irgendwem, der einem nichts gutes will. Ich hatte z. B. eine Hausdurchsuchung, nur weil einer nach einem Raufhandel behauptet hat, ich hätte ihm mit einer Pistole bedroht (was nicht so war). Schlussfolgerung: wenn der Nachbar behauptet dass du ein ganz schwerer Drogendealer bist, hast genauso eine Hausdurchsung.