Mein Vater hat mir letztens eine blöde Geschichte erzählt: Ein Schulfreund von ihm, der Geologe ist, trifft sich in unregelemäßigen Abständen mit ein paar Studienfreunden. Da sitzen sie zusammen, unterhalten sich über Edelsteine und Kristalle und saufen. Als der Schulfreund meines Vaters an der Reihe war eine Einladung zu machen, hat er seine Kumpels in einen Gasthof eingeladen und sie haben da kräftig gepichelt. Zu späterer Stunde ist einer der Gäste raus, etwas frische Luft schnappen. Dabei hat er beschlossen noch zu pieseln und ist ein paar Meter gegangen. Dabei ist er in eine Baugrube gefallen und hat sich kräftig verletzt. Danach ging wohl eine Diskussion (unter den Versicherungen) los, wer für die Übernahme der Kosten verantwortlich ist. Lange Zeit sah es wohl so aus, daß der Gastgeber (!) die Kosten hätte übernehmen müssen, weil er in seiner Einladung nicht explizit darauf hingewiesen hat, daß er für eventuelle Schäden der Gäste keine Haftung übernimmt. Ich weiß das Ende der Geschichte nicht mehr so genau, aber der Freund meines Vaters ist da irgendwie wieder 'raus gekommen. Worauf ich eigentlich hinaus will ist, wie sind denn dann so Veranstaltungen wie "Ich organisiere mal das Abrollern 2009" oder "Wöchentliches Treffen in XYZ" zu behandeln? Bitte nicht mißverstehen, ich habe unter keinen Umständen vor hier entweder eine große Welle zu machen oder jemanden anzuschwärzen. Nachdem mir mein Vater die obige Geschichte erzählt hat, habe ich da mal drauf geachtet und festgestellt, daß "Veranstalter übernimmt keine Haftung" oft auf Plakaten drauf steht, und dann festgestellt, daß diese Ausschlussklausel hier nicht sehr oft auftaucht. Eventuell besteht hier sogar Handlungsbedarf? (Vergleiche die Urheberrechts-Diskussion mit hochgeladenen Fotos...)