mal davon abgesehn, wenn ich etwas kaufe, was sich im nachhinein als defekt herausstellt, da gibt es doch sowieso nur die Möglichkeit Nachbesserung zu verlangen (also du bringst alles wieder in Ordnung) und wenn das nicht klappt der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Sprich, er bekommt seine Kohle zurück und du den Roller.
Ist es hier so, dass der Käufer versucht die angefallenen Werkstattkosten auf dich abzuwälzen? Denke nicht, dass dies laut Gesetz so vorgesehen ist.