Das ist korrekt. Es handelt sich um ein TS1-Krad, bei dem alles eingetragen ist. Bedingt durch EZ 01.07.1961 gab es auch bei den letzten HUs keinerlei Probleme mit den nicht vorhandenen Blinkern. Da sich ja wie o.g. etwas geändert haben könnte, wollte ich mir den offiziellen §-Text vorab besorgen, damit man bei etwaigen Unstimmigkeiten entsprechend vorbereitet ist.