Für den TÜV brauchst Du eine Karre, die den Prüfungen eines Fahrzeuggutachtens gem. §21 StVZO, die also Verkehrssicher ist. Der TÜV hat in seinen Datenbanken einige Fahrzeuge mit den Präfix Deiner GS/3 gespeichert, so dass dem Gutachten nichts im Wege stehen sollte. Dann gehst Du damit, einem Kaufvertrag und/oder einer eidestattlichen Erklärung, dass die Fahrtzeugpapiere Dir oder dem Verkäufer abhanden gekommen sind zur Zulassungsstelle, dort wird geprüft, ob die Karre als gestohlen gemeldet wurde, und dann sollte man neue Papiere bekommen! IM IDEALFALL!