Moin, habe mir neulich eine vom Faber nach Österreich eingeführte PV 125 gekauft. Zu einem österreichischen Fahrzeug scheint ja nun dieses 8 Seite starke Heft zu gehören, in dem die Seiten 1,2,7 und 8 den "Typenschein" darstellen und die Seiten 3-6 den sog. "Typengenehmigungs-Bescheid". Das riesige Unverständnis, das sich gerade bei mir breit macht, ist, dass die Vespa eine Fahrgestell- und Motornummer hat, die auch im Typenschein steht, die es laut einschlägiger Literatur gar nicht gibt (VMA2T010xxxx), im Typengenehmigungs-Bescheid jedoch eine Fahrgestellnummer (VMA2T021xxxx) steht, die zum Roller passen würde. Dazu kommt, dass das einzig verbindende der beiden Scheine die Seitennummer ist! Woher weiss ich also, dass der Typenschein zum Typengenehmigungs-Bescheid gehört? Danke für die Hilfe!