Wenn es keine Beweise gibt und die vermeintlichen Zeugen nicht unabhängig von den betroffenen Parteien sind, dann wird das Verfahren eingestellt, ansonsten müssen die jeweiligen staatlichen Stellen Beweise aufbringen, wenn sie den Fall weiter verfolgen wollen. Das nächste Mal sofort die Polizei rufen, dann werden Personen, die auf der Strasse den Verkehr behindern, wegen Nötigung und unerlaubten Verlassens des Fahrzeugs wie Parken im Halteverbot angezeigt (gibt da noch so einige andere Delikte, mittels derer man sie belasten kann, aber ich will ja nicht alles ausplkappern, was ich so weiß ). "die ordnungshüter müssen dir nur sagen können was dir zur last gelegt wird. die exakte rechtsfolge müssen sie nicht kennen." Klar, nur müssen sie es genau sagen. Treffen sie dabei eine subjektive Wertung, dann müssen sie damit rechnen, eine Anzeige wegen Amtsanmaßung und Festlegung auf im Nachhinein mehrdeutig auslegbare Tatsachen zu kassieren. Darüber hinaus sollten diese Bereiche sehr aufpassen, denn sie beobachten und kassieren nur, während andere auch arbeiten gehen, sich also nicht den Luxus leisten können, andere zu beobachten (was ja die Staatsbediensteten auch bestrafen würden, sprich: würde jemand ihr Verhalten ihnen gegenüber an den Tag legen).