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M210

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  1. Das von Kebra beschriebene Gegengewicht ist das Wichtigste.
  2. Ich lege die Frage mal neu auf. Neues Jahr is ja die Tage.
  3. Steht das da wirklich geschrieben? Man fasst es nicht. Nicht dass die kriminelle/sich selbst helfende Energie dem Einzelnen fehlen oder nicht fehlend sein möge - aber das hier in 2017 derart schamlos reinzutippen, nee das sprengt jeden Rahmen. P.S. ich suche ne abgesägte Langwaffe. Postest Du mir eben schnell eine brauchbare Nummer aus dem Millieu?
  4. Also wäre ü40 generell schon (zu) viel? Wobei das ja doch arg subjektiv geschrieben ist.
  5. Habe bereits allerlei Szenarien durchgespielt. Streichelzoo und Straßenstrich waren bis hierher außen vor. Ist beides gleichpervers.
  6. Verdammt nochmal!!
  7. Das mit den weißen Nähten ist ziemlich sicher korrekt.
  8. Lass Howie in Ruhe!
  9. Das wäre nicht mein Topic, wenn ich normal wäre. Der Hintergrund der Frage war selten dämlich: wie kann man frühzeitig seinen Haushalt aufbessern, also Gelder beziehen, die eigentlich einer bestimmten Gruppe von Menschen zugerechnet wird (Rentner) und obendrauf arbeiten, sodass am Ende mehr auf dem Konto steht, als würde man ganz normal 40hrs/m malochen. Kann ich heute mit 43 mit mega Abzügen in Rente gehen? Einfach so, weil ich finde, dass ich genug gearbeitet und eingezahlt habe und mir dann quasi etwas dazuverdienen inkl. daraus abgeleiteten Abzügen, sodass ich morgen mehr habe, als heute? Krankhaft schwäbisch.
  10. Wieviel darf ein Rentner dazuverdienen? 1) Normalrentner nach Ablauf seiner Pflichtjahre 2) Frührentner 3) sonstige Rentnerform Das "wieviel" bezieht auf die maximal mögliche Ausbeute, sprich, ab wievielen Euros hat selbst der Rentner wieder fette Abzüge? Zahlt er ab Betrag X auch wieder Sozialabgaben, also in die Rente ein?
  11. Hello together..... ist schlimmer.
  12. Hab es nicht zum Nachschlagen da, aber es ist googlebar. Ja, Silme war (v.a.) der Hersteller für die DL.
  13. Du risikierst sehr viel. Club ist Familia - aber in Designfragen...- da wird's schnell eng, Großer.
  14. Cool. Wenn da scheinbar ja komplett alles schwatt is - warum grauer Kabeljau?!
  15. Der schwarze Block im Hintergrund. Beunruhigt mich.
  16. Wollte das Studium Deines Essays erst auf kommende Woche Donnerstag postponen, habe dann aber dennoch die Zeit eines ausgefallenen Meetings genutzt, um Deinen Abriss kurz und quer zu lesen. Abschließende Frage dann wohl: welche Richtlinien verbleiben am ehesten langfristig starr? First- und Traufhöhen? Wenigstens?
  17. Hatte nur eine halbe Stunde Zeit. Den Rest lese ich dann morgen. Danke vorab, Döögler.
  18. ES wird ausgeblendet.
  19. Das klingt nach einem Gewinnerplan. Wäre zu schön.
  20. Kann jemand sagen ob er weiß, dass es jemals bei Streitigkeiten um die Bebauungspläne eines nachbarschaftlichen Grundstücks einen Wert hatte, sich richtig ins Zeug zu legen? Weiß jemand von erfolgreichen Klagen gegen solche Pläne? Wie hart oder weich werden heutzutage Baugrenzen/Firsthöhen etc. gelebt? Kann ein finanziell potenter Bauherr/Gesellschaft per Geldbetrag die seit Jahrzehnten bestehenden Regeln verschieben? Kann in die Reihe von 2-3-Familienhäusern plötzlich ein 4- oder 6-Familienhaus gebaut werden? Ist die Position eines Hauses von vornherein fix festgelegt (das entspricht quasi der Frage nach der Baugrenze)? Kann, wenn die Gemeinde eigentlich einen grünen Streifen aus sich gegenüberliegenden Gärten ausgelobt hat, ein Bauherr-/träger hierher verschieben oder Parkplätze pflastern? Bisher steht dort ein altes Einfamilienhaus in einer Reihe mit all den anderen. Dieses wird nun verkauft und sicher nicht saniert, sondern eingeebnet. Der o.g. dazugehörige Gartenbereich bietet je nach Auslegung zw. 1000 und 1200qm. Dessen Bebauung galt bis dato unter den Alteingesessenen als unmöglich - und für mich ein Desaster. Die HAUPTFRAGE heißt also: können die bis dato festgeschrieben Regeln aufgeweicht werden und wie? Gelten die Regeln für jedermann? Können diese Regeln gegen Geld aufgehoben und neu fixiert werden?
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