Wenn es sich nicht um einen VK von 50,- handlet, würde ich ihm womöglich die 20 zurückerstatten und als Lehrgeld verbuchen. Vor allem, wenn er per PayPal gezahlt hat, bist Du als Verkäufer eh der Depp. Ansonsten lässt Du´s drauf ankommen. ZWei Fälle aus der jüngsten Vergangenheit: 1) ein Deutscher bezahlt bei mir einen Vespa-Artikel per PayPal und dann gefällt ihm er Artikel nicht. Er nutzt den Käuferschutz und das Geld ist erstmal weg. Ich überweise dem Arschloch die 70,- zurück, nachdem der Artikel wieder bei mir ist. Schont die Nerven, man hat aber nichts verdient 2) ein Spanier kauft bei mir einen Vespa-Artikel und begauptet dann, er wäre defekt. Knallt mir eine negative Bewertung rein (die erste seit Jahren) und behält den Artikel. GAnz ehrlich gesagt, ist mr Variante 2 lieber, aber auch VAriante 1 hat was. Streiten jedenfalls bringt´s nicht. Da ist mir meine Zeit zu schade.