Solange das betreffende Bauteil nicht ursächlich beteiligt ist, ist o.g. Verallgemeinerung zu 50% richtig. Eine Teilschuld wird eventuell prozentual festgesetzt - ist aber nicht Muss. Beispiel: Opfer durch genommen bekommene Vorfahrt - dabei bist Du der Geschädigte, ganz gleich, ob Deine Blinker hinten illegal rot leuchten. --> Keinerlei Mitschuld. Eine Eventualität also. Verursacht man einen Unfall indirekt mit, z.B. ist bei genommen bekommener Vorfahrt am Unfall beteiligt, so wird das Bremssystem und der Antrieb des anscheinend unschuldigen Unfallbeteiligten genau untersucht. Ist also beispielsweise eine Scheibenbremse eingetragen und nur die Trommelbremse vorhanden, hat man mit-verloren. Genauso, wenn ein leistungssteigerndes Tuningteil nicht eingetragen wäre. Keine Eventualität also. Weiter bleibt der Grundsatz bestehen: jederzeit verbessern - niemals verschlechtern.