Heute in der Zeitung gefunden: "eine in einem Mietvertrag vereinbarte Bruttowarmmiete ist unwirksam, weil Heizungs- und Warmwasserkosten für Wohnungen seit 1981 verbrauchsabhängig abzurechnen sind. Dies gilt auch für vor 1981 geschlossene Mietverträge. Dennoch kann sich ein Mieter mit eintsprechend altem Mietvertrag nicht gegen eine ordnungsgemäß geforderte Mieterhöhung wehren, weil nur der die Heizung und das warme Wasser betreffende Passus unwirksam ist. Der Vermieter hat den darauf entfallenden Anteil herauszurechnen und den Betrag ggfs. als Vorasuzahlung "auf die nunmehr anzurechnenden Heiz- und Warmwasserkosten zu behandeln" (BGH, VIII ZR 212/05) Vielleicht hilft es ja etwas weiter. Ansonsten 55 EUR für einen Jahresbeitrag bei haus und Grund aufwenden und sich dort einen Ratschlag holen.