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Goof

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  1. fraglich immer noch, ob es auf der Nadelseite dann auch passt. Müsste man messen ...
  2. Lusso Tannenbaum passt wieder nicht zu der Hauptwelle. Getriebe ist anders von der Teilung. und der Dreher sagt, 0,75 Wandstärke ist nicht mehr sauber zu bearbeiten. Was ich hören will: es gibt nirgendwo sowas zu kaufen? So ne Conversion-Welle? Nicht das ich das einfach nur nicht gefunden habe oder übersehen ... ?!
  3. niemand dieses Problem schon mal gelöst?
  4. Moin Problem ist folgendes: eine 79er PX125 bekommt ein neues Gehäuse von LML. Situation ist die, dass die 79er noch das Sprint-Getriebe drin hat. Hauptwelle passt ja, aber die Nebenwelle nicht. LML / Lusso hat 15 mm und 13 mm (Kulu bzw Lima-Seite). Also das Soll-Maß. Die Achse vom alten Getriebe hat aber 12 mm bzw 11,5 mm. Buchse drehen ist für die Lima-Seite Mist, da dann nur noch eine Wandstärke von 0,75mm zustande kommt. Hat wer da ne Lösung zu? Gibt es ne Conversion-Achse irgendwo? Danke Goof PS: das Lager ist ein 613963. einfach ne Lusso-Achse nehmen und ein passendes Lager finden? Dann ist immer noch mir unklar, ob es 1. so ein Lager gibt und 2. ob die Nadeln passen ...?!
  5. also ist es richtig, dass es ein 2.0 geben wird? war für mich bisher nur Dschungelfunk! Das ist für einen potenziellen Kauf eine relevante Info. Danke
  6. Hi Christoph, was sagst du zu der Aussage oben, dass es grob 10mm zu tief gefräst ist? Da muss ja was dran sein?! Ist ja nicht die erste Meldung in der Richtung. Und die Gehäuse von Malossi mit montierten Gummis, haben die dann eine Scheibe darunter? kannst du also eine 2.0 Version mit veränderter Fräsung ausschließen? Oder ist da schon was da oder kommt da was? Gruß und Danke
  7. hab es eben schon im SIP Topic geschrieben.
  8. vielen Dank dir schon mal. malossi.it behauptet auf Nachfrage, dass man die Gummis einfach OHNE Scheibe so montieren solle... Es soll wohl eine 2.0 Version geben und seltsam finde ich auch die Abbildung mit montierten Gummis im Store.
  9. Moin kurze Info bitte, da ich es grad nicht schaffe, das komplette Topic durchzulesen. Frage 1 zu den Silent-Gummis: so rein ohne Scheibe dahinter? So schreibt es mir Malossi. Oder eine Scheibe dahinter(wie bei PX200)? Oder mehrere? Hörte von zu tief gefrästem Sitz und daher der Notwendigkeit von mehreren Scheiben? Frage 2 zu den Lagern: bei dem DS-Gehäuse einfach alle Lager so Standard verwenden wie bei PX Serie (bis auf Schaltraste, das ja dabei ist)? Frage 3 zu einer 2.0. Version: ich hörte, dass es eine erneuerte Version geben soll, wo der Fehler der Silent-Gummis behoben wäre. Ist das so? Weiß da wer was? Auf der Malossi Seite ist das Gehäuse mit verbauten Gummis abgebildet. Grüsse Goof
  10. https://shop.sip-scootershop.com/de/product/langhubwelle-sip-performance_45216200
  11. Moin das ist aktuell meine Wahl. Ohne es bisher getestet zu haben. Einfach nur aufgrund von Aussagen erfahrener Menschen im Umfeld und nachdem ich was über den Hersteller gehört habe, musste ich sie kaufen. Ich persönlich habe rein von der Haptik noch nie eine so wunderschöne und perfekt gearbeiteter Welle in der Hand gehalten. Wenn die Technik nur zu 50 % das hält, was die Optik verspricht, ist es für mich DIE WELLE No.1. @ Polinist: gibt es zu der Welle schon ein Topic oder wird sie irgendwo besprochen?
  12. Zur Info
  13. Lieber Heiko, wir sollten die Tage mal sowieso telefonieren oder noch besser Bier trinke!!! Goof
  14. Ich danke dir schon einmal sehr für deine ausführliche Antwort und kann mit deinen Infos weiterarbeiten. Beste Grüße und noch mal Danke Goof
  15. Schade. Hätte die Hoffnung gehabt, dass hier ein Mensch vom Fach mitliest (Fachanwalt oder jemand aus dem Fachbereich Verwaltung). Das ganze Thema scheint sogar seitens der Behörden und aber auch bei den Prüfern (TÜV etc ) Verwirrung auszulösen.
  16. Das ist ja genau meine Hoffnung, dass hier jemand das detaillierter klären kann, was mit den obigen Ausnahmen von der 21er gemeint ist. Und wann nun die 7 Jahres Frist gilt ...
  17. Rita, genau das habe ich aktuell „bestellt“ bei denen. Würde so ein bis zwei Monate dauern war die Info. Hab einen Ablehungs-Bescheid gefordert, gegen den ich dann juristisch vorgehen könnte. Goof
  18. Hi die Kopie wurde vom Leiter der Zulassungsstelle Potsdam erstellt und wurde aktuell von dort gestempelt. Trotzdem akzeptiert die für mich zuständige Zulassungsstelle das nicht (sie zweifelt nicht die Kopie als solches an) und möchte ein Vollgutachten haben aufgrund dieser 7 Jahres Frist. Daher die obige Frage,
  19. Moin! Da hier sich ja meist mehr Wissen tummelt als im restlichen WWW , stelle ich meine Frage mal hier. Geht um ein zulassungspflichtiges Kfz (vom Grund her mit Brief und Schein / Teil 1 und 2 ausgestattet) und nicht nur mit einer ABE. Einfach ein PKW. Konkret: der Wagen war in Deutschland das letzte mal 1995 zugelassen. Dummerweise ist der Fahrzeugbrief abhanden gekommen seitdem. Damit wäre eine Vollabnahme / Vollgutachten nach Paragraph 21 nötig. Jedoch habe ich das große Glück, dass ich mit dem alten Kennzeichen bei der letzten führenden Zulassungsstelle angefragt habe und diese dort im Archiv geschaut haben und mir die Kopien des damaligen Briefs mit allen technischen Details und aktuellem Stempel der Zulassungsstelle zu Verfügung gestellt haben. Nun will die Zulassungsstelle hier in meinem Zulassungsbezirk trotzdem ein Vollgutachten nach Paragraph 21 haben. Ich bin der Meinung, dass wäre nicht nötig. Auch der TÜV sieht es nicht als notwendig an. Alle technischen Daten sind vorhanden und von einer amtlichen Stelle zur Verfügung gestellt. Einfach ne normale HU und gut wäre. Aber die hiesige Zulassungsstelle würde das Verfahren führen und damit keine Handhabe seitens des TÜV. Ich habe das hier gefunden: Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ (neben Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA) Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden. Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung – ohne aufwändiges „Vollgutachten“. Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen. dagegen steht das: 4Sind die Fahrzeugdaten und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnungentsprechend anzuwenden. Mir ist es nicht völlig klar. Auch hier die Frage, was genau hiermit gemeint ist: „und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können“ In mehreren Foren wird davon gesprochen, dass ein alter Brief oder eine beglaubigte Kopie davon oder ähnliches eine DATENBESTÄTIGUNG wäre. Genau der Punkt ist es, was alles eine DATENBESTÄTIGUNG sein darf / kann. Beste Grüße und danke für die Hilfe. Goof
  20. Im Parma topic? Danke euch
  21. Echt? Weil auf der Homepage von Parma ist der TSV09 in der alten Optik zu sehen und der obige Zylinder gar nicht. Danke
  22. Moin Kann mir wer kurz weiterhelfen und mir erklären, was genau das für ein Parma Zylinder auf dem Bild ist (italienischer Shop). Es ist ja nicht der TSV09 (mindestens anderer Kopf). Auf der Parmakit Seite finde ich nur einen miesen Katalog, in dem dieser Zylinder gar nicht drin ist. Gibt es ein Topic dazu (ich hab es nicht gefunden) oder kennt wer den Zylinder? Kein CNC Kopf! Und wievielte ÜS hat er? Hat er Nebenauslässe? Danke Goof
  23. Hey ;-)

    Jemand zum spielen für Max :-D

    Ihr seid eine Altersklasse ^^

  24. genau!

    und weiter unten ^^

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