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dark_vespa

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  1. schlecht formuliert von mir "ab 125ccm" = mehr als 50ccm, heisst alles was eine Zulassung braucht. Mir wurde das so erklärt, dass die nur Fahrzeuge im Computer haben, die zulassungspflichtig sind. Also keine 50er. Deswegen bei 50er die Anfrage via Polizei. Edot fügt noch hinzu: Bei unter 125er hab ich bisher immer nur ne neue BE + Zulassungsbescheinigung Teil 1 bekommen, Nur zur Info.
  2. Kann man so nicht pauschal sagen, bei uns macht das für 50er immer noch die Polizei (ab 125 ccm die Zulassungsstelle), is wohl von Stadt zu Stadt verschieden.. @11hannes11 Hatte dasselbe Problem, lustigerweise musste ich deswegen weder zur Zulassungsstelle, noch zur Polizei. Hab damals einfach ne Vollabnahme gemacht, 2 Tage später die Papiere für die ZuLa im Briefkasten gehabt, bei der ZuLa wollte komischerweise auch keiner was von ner Unbedenklichkeitsbescheinigung wissen. Bei 50er Papieren hab ich die bisher immer ne Unbedenklichkeitsbescheinugung benötigt.
  3. ah ok google spuckt bei "esc reglement" die v15 version raus, da is der bitubo nicht mit drin, alles klar
  4. jetzt bin ich verwirrt - was denn nun ?
  5. Na Prima, Memo na mich: erst Hirn einschalten, dann Dämpfer kaufen
  6. Kurze Frage, der Bitubo vorne is in der EHK nicht erlaubt , oder ?
  7. weiß nicht genau, hab ihn nicht gekauft, war vom rollerladen - müsste sich mal der kim zu äussern, der hat ihn bestellt.
  8. besonderer Spaß war heute der super Umrüstkabelbaum, made in India, China oder wo auch immer.... Kommt serienmäßig mit 3 Kabelbrüchen und Lötstellen, die ich selbst mit 4 Promill besser hinbekomm. Wird übermorgen halt ein kompletter von Hand gestrickt.. Wieder ein Teil mehr, bei dem man mit 100% guten Gewissens vom Kauf abraten kann
  9. völlig richtig, Erfodert massivste Umbauten und dann fährt man mit nem Rahmen, bei dem der verbaute Motortyp nicht in den Papieren aufgelistet is. Also nicht wie bei den meisten Schaltern, schon andere Motortypen in den Papieren vermerkt sind.
  10. Wie warm wirds denn an so ner Plastikzylinderabdeckung, dient die Temeperatur im Luftstrom als Indikator für die Zylindertemperatur ? Oder kann ich mir das Fühleranbringen sparen ?
  11. könnte wie schon erwähnt, an zu wenig kompression liegen, wenn sie mit anschieben ohne fehlzündungen fährt, kann der zzp nicht so weit daneben liegen
  12. Is der Funke noch da wenn sie ausgeht ?
  13. ah sorry grad geshen, dass ich das gar nicht erwähnt hab. Es handelt sich um geschlossene (deswegen auch Glocke), die haben doch immer nur 4 Schrauben
  14. Bin grad etwas verwirrt, gibts von der 10" Version zwei verschiedene Ausführungen ? Einmal Umrüstfelge und einmal Originalfelge? Bin bisher immer davon ausgegangen, dass es da keine Unterschiede gibt, was Trommel und Bremse/Glocke betrifft.
  15. War natürlich etwas überspitz formuliert. Geradeaus fährt der auch super , aber mit 70 inner Kurve find ich das Abrollverhalten wie ein Legobaustein nicht mehr ganz so schön... Villeicht bin von meine Conti Zippy auf der Spezial auch nur verwöhnt.. Das mit dem TÜV hab ich fast befürchtet, hatte nur gehofft das geht unbürokratischer. Danke
  16. Hab auf meiner umgeschriebenen V50 (125ccm, Alu Pinasco, 24er Keihin) noch die originalen 2,75er. Leider verhalten sich die Michelinvorkriegsreifen bei Geschwindigkeiten über 25 km/h gar nicht mehr so sexy. Gibts für die Umrüstfelgen irgendein Gutachten für 3.00 oder muss ich das bei der neuen Reifenregelung gar nicht eintragen lassen? Der Roller wird hauptäschlich von der Frau bewegt, deswegen sollte da schon alles passen.
  17. Im Zweifelsfall Leistungsgutachten selber machen, aufm nächsten Prüfstand. 1000€ hab ich für nen §21 noch nie gezahlt - mit Eintragungen mal 240, das wars dann aber auch. Die Geräuschmessung kann ja auch jeder Wald und WIesen TÜV machen - denke der hatte einfach nur kein Bock..
  18. Hat sich jetzt schon jemand die englische Scheibenbremserei für V50 geschlossen geleistet ? Kann die was oder sind die 430 Euronen für die Katz ?
  19. Klar gibts die, hab ich immer bei Umbauten von 50 ccm auf mehr, allerdings ist das ein teurer Spaß je nach Versicherung. Ich mach das immer so: Bei der Verischerung anrufen -> Doppelkarte oder Versicherungsnummer bestellen dann auf die Stadt und Kurzzeitkennzeichen holen, da die die Dinger nicht vorrätig haben - zum Schildermacher und anfertigen lassen. Dann noch das Siegel aufkleben lassen - > fertig. Gültigkeit sind ab Austellungsdatum genau 5 Tage, fängt immer an dem Tag an, an dem du es austellen lässt. (Kannst also nicht Freitag hingehen und dann erst ab Montag drauf den 5 Tage Zeitraum anfangen lassen, wahrscheinlich weil nur das Ablaufdatum auf dem Schild steht) Für meine 125er Kurzzeitkennzeichen hab ich bisher immer ungefähr folgendes bezahlt: 15€ Bearbeitungsgebühr auf dem Bürgerbüro (ehemals Zulassungstelle) 12,50€ Für das Schild beim Schildermacher ca 80€ für die Versicherung -> wenn ich das Fahrzeug dann später richtig zulasse verrechnet mir meine Versicherung das mit dem ersten Jahresbeitrag (WGV) Edit hat noch ein Bild
  20. wenn du die Kurbelwelle nicht tauscht, verändert sich auch nicht der OT. Somit kannst du die ZGP wieder genau wie zuvor auf den Block schrauben.
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