53 stvzo: Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein." Auch ein Motorrad ist eindeutig ein Kraftfahrzeug, aber für diese gilt: "Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet zu sein." Sie müssen das Motorrad also mit mindestens einem, dürfen es auch mit zwei Reflektoren ausrüsten.Die Größe der Rückstrahler ist mit einer Seitenlänge von 150 mm angeben, wobei dreieckige Reflektoren für Fahrzeuge unzulässig sind. würde mal beim TÜV selbst fragen, habe schon kleinere gesehen :)