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Alle Inhalte von Lupo@RZ
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Joa...wenn alles eingetragen ist und der Zustand so wie beschrieben. Ist der Preis i.o.
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Goiler Schuhkarton!! Das richtige fürn Campingplatz!
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Ist sie schon auf der Rennstrecke gewesen?
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Up!
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Sieht aber total aus!
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Eintragungen - anhängig vom Baujahr?
Lupo@RZ antwortete auf flowinkel's Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
Wenn Du einen anderen Motor als den eingetragenen einbaust. Quasi vorher ne 80 iger und nun 200 er müssten die gesamten Eintragungen was den Motorangeht eigentlich verfallen. -
Hmm...das wollte ich gerade nicht. Bilder mache ich mitte der Woche...die Kamera düst gerade durch ein anderes europäisches Land im Handgepäck
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PX 80 Gutes Straßentaugliches Setup? Neuling!
Lupo@RZ antwortete auf MK_P-Man's Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
Alternative wo für? -
Wie bekomme ich leichte Kratzer im Carbon-Kotflügel wech? Gibts sowas wie Klarlack zum Auffüllen?
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PX 80 Gutes Straßentaugliches Setup? Neuling!
Lupo@RZ antwortete auf MK_P-Man's Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
Jaja, mit über 100 db Eingetragen wird heutzutage nur noch wenig. Meist nur der Zylinder und das wars schon oft. Man muss den richtigen Prüfer an der Hand haben und sonst wird es auch meist sehr teuer. Am besten man kauft einen Rahmen bei dem schon viel eingetragen wurde, sparrt Mühe und Ärger und natürlich auch den Geldbeutel. Aber wie mein Vorredner schon passend anschaulich verdeutlicht hat, bis 04.89 alles möglich. -
Schönes Ding....
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Mach mal Bilder. Was kosten die Teile überhaupt? Kann dort keine Preise entdecken.
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wer weiss was ne sprint veloce 150 wert ist?
Lupo@RZ antwortete auf .luke.'s Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
Die Veloce hat nen 3 Überströmermotor und die Sprint nur 2...ansonsten sehr baugleich. -
SUCHE DROPBAR ABDECKUNG FÜR LUSSO SIP DROPBAR
Lupo@RZ antwortete auf DerMitDerVespaTanzt's Thema in Suche Vespa Teile
PM -
Hallo, alle zusammen...ein neuer ist hier:-)
Lupo@RZ antwortete auf Geronimo200's Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
Schau ins StGB: § 263 Betrug: "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Für mich ist es eine Urkundenfälschung: § 267 StGB: "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Hier nochmal ein kleiner Auszug zu den Erläuterungen was eine Urkunde darstellt. Auf jeden Fall wäre normaler Weise ein Aussteller erkennbar und durch das Eingravieren würde eine unechte Urkunde erstellt bzw. die in der Verkehr und Gebrauch gebracht. Für mich ganz klare Urkundenfälschung. Erläuterungen: Für den, den es interessiert. 1Urkunden> sind verkörperte, für den Rechtsverkehr bestimmte Erklärungen (alle Gegenstände, die bestimmt und geeignet sind, durch ihren gedanklichen Inhalt eine rechtlich erhebliche Tatsache zu beweisen). ? Es brauchen keine Schriftstücke (Geburts- oder Heiratsurkunden, Verträge, Quittungen, Schuldscheine, Vernehmungsprotokolle) zu sein: auch Plomben, das Künstlerzeichen auf Gemälden, die Einkerbung an Bäumen oder Zahlenzeichen an Holzstapeln zum Zeichen des Verkaufs, das Zifferblatt einer Wächterkontrolluhr, die Striche der Kellnerin auf dem Bierdeckel, der Stempel auf dem Autonummernschild, die Fahrgestellnummer (BGHSt 9/235). Soweit jedoch Gegenstände, die nur mit einem Zeichen versehen sind (Beweiszeichen), nur zur Unterscheidung, Sicherung oder zum Verschluss bestimmter Sachen dienen und keine darüber hinausgehende Gedankenäußerung enthalten, sieht die Rechtsprechung sie nicht als <Urkunden> an: Garderobenmarken, Biermarken, Flaschenetiketts, Hausnummern. ? Mindestens für die Beteiligten muss aus der <Urkunde> ein bestimmter Aussteller erkennbar sein. Hieran kann es fehlen bei unleserlicher Unterschrift oder bei versteckter Anonymität (Sammelname Müller oder Schmitz; RGSt 41/425). Andererseits ist eine Unterschrift nicht nötig, wenn aus dem Inhalt der Aussteller erkennbar ist (Eisenbahnfahrkarte). ? Die Beweisbestimmung muss sich auf eine rechtlich erhebliche Tatsache beziehen. Das ist bei den eigentlichen Beweisurkunden (Absichtsurkunden) stets der Fall (Geburtsurkunde, Totenschein). Aber auch ein zunächst rechtlich belangloses Schriftstück kann später Beweiswert erhalten (Zufallsurkunde), z. B. ein Liebesbrief im späteren Scheidungsprozess. Keine Beweisbestimmung haben Autogramme und Wertzeichen, z. B. Banknoten, Freimarken und Stempelmarken. ? Die Abschrift einer <Urkunde> ist nur dann eine <Urkunde>, wenn sie eine bestimmte Person als ihren Aussteller erscheinen lässt (BGHSt 2/50). Bei notarieller Beglaubigung ist der Beglaubigungsvermerk eine <Urkunde>. Ebenso ist die mit der Urschrift gleichzeitig hergestellte Durchschrift eine <Urkunde> (BGHSt 2/35). Die Fotokopie einer <Urkunde> ist grundsätzlich keine <Urkunde> (BGHSt 5/291). Sie ist ausnahmsweise als <Urkunde> i. S. des § 267 StGB zu behandeln, wenn der Täter eine fotografische Reproduktion als angeblich vom Aussteller herrührende Urschrift hergestellt hat und damit der Anschein einer Originalurkunde erweckt werden soll. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob die Kopie nach dem Willen des Herstellers zur Verwendung als falsches Original geschaffen wurde oder nur als Fotokopie in den Rechtsverkehr gebracht werden soll (NJW 2006, 2869). 1.1.2 ? Unecht ist eine <Urkunde>, wenn sie nicht von dem angeblichen Aussteller herrührt, wenn sie also in Wirklichkeit von einem anderen ausgestellt ist als von demjenigen, der sie nach ihrem Inhalt ausgestellt zu haben scheint. Es kommt demnach nicht auf die Richtigkeit des Erklärten an, sondern auf die Übereinstimmung des Anscheinenden mit dem wirklich Erklärenden. Beispiel: A unterschreibt mit dem Namen seines Gläubigers B eine Quittung über die Rückzahlung einer Darlehenssumme. Es liegt eine Urkundenfälschung vor, und zwar unabhängig davon, ob A das Darlehen zurückgezahlt hat oder nicht. Selbst wenn er die Schuld getilgt und die Quittung nur verloren hat, begeht er eine Urkundenfälschung, weil B als Aussteller erscheint, während in Wirklichkeit A unterschrieben hat. Demnach kann eine <Urkunde> inhaltlich falsch und dennoch echt sein (schriftliche Lüge). Solche Fälle erfassen die §§ 271, 348. ? Der Gebrauch eines falschen Namens reicht zur Herstellung einer unechten <Urkunde> nicht ohne weiteres aus, nämlich dann nicht, wenn der Unterzeichnende Vollmacht des Namensträgers auch zur Vertretung in der Unterschrift hat (NJW 1951/206). Dagegen liegt Urkundenfälschung vor, wenn solche Vertretung unzulässig ist (so beim eigenhändigen Testament, beim eigenhändigen Lebenslauf des Bewerbers bei einer Behörde; JR 1952/410). ? Selbst die mit eigenem Namen unterschriebene <Urkunde> kann unecht sein, wenn dem Namen unbefugt ein Behördenstempel beigefügt wird (BGHSt 7/149). Eine unechte <Urkunde> stellt her, wer das mittels einer Bildbearbeitungssoftware manipulierte Abbild eines Behördenstempels an der entsprechenden Stelle eines Dokuments aufdruckt. ? Auch die Blankettfälschung ist Herstellung einer unechten <Urkunde> (eigenmächtige Ausfüllung eines mit Blankounterschrift versehenen Scheckformulars und Abhebung des Geldes bei der Bank). 1.1.3Verfälscht wird eine <Urkunde>, wenn ihr Inhalt unbefugt geändert wird. Täter kann auch der Aussteller sein, wenn er keine alleinige Verfügungsgewalt mehr über die <Urkunde> hat (der Schuldner lässt sich den Schuldschein vom Gläubiger zur Einsichtnahme zurückgeben und ändert heimlich den Betrag). Werden in einem Vernehmungsprotokoll nach Unterschriftsleistung Änderungen vorgenommen oder Fehler berichtigt, so müssen die Fehler und Änderungen kenntlich gemacht werden. Die Verwendung eines im ausgedruckten Parkzeitende abgeänderten Parkscheins erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. 1.1.4Gebraucht ist die vom Täter oder einem Dritten gefälschte oder verfälschte <Urkunde>, wenn sie der Wahrnehmung des zu Täuschenden zugänglich gemacht ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser schon feststeht und ob er Kenntnis nimmt (Fahren mit falschem Nummernschild, RGSt 72/370). Vorlesen einer falschen <Urkunde> oder Vorlage einer Fotokopie genügt (BGHSt 5/291). Legt der Täter eine beglaubigte Kopie einer gefälschten <Urkunde> vor, so hat er das gefälschte Original zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht und erfüllt damit den Tatbestand des Gebrauchmachens einer gefälschten <Urkunde> i. S. von § 271 Abs. 1. -
UP!
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Hallo, alle zusammen...ein neuer ist hier:-)
Lupo@RZ antwortete auf Geronimo200's Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
Auch Schwachsinn...sowas ist kein Betrug.. wer hat denn hier den finanziellen Nachteil?? -
Hallo, alle zusammen...ein neuer ist hier:-)
Lupo@RZ antwortete auf Geronimo200's Thema in Vespa PX, T5, Cosa etc.
In Kaltenkirchen gibts auch nen guten Rollenprüfstand...ist nicht sehr teuer. -
Hallo erstmal....nutze einfach mal die Suchfunktion!
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92iger Lusso Rahmen in Weiß. Lediglich etwas Flugrost in einer Backe und unter dem Röckchen. Habe nur die häßlichen "Dekostreifen" entfernt, deshalb die schwarzen Klebereste auf Backen und Kotflügel. Seit 7 Jahren stillgelegt, deshalb keine Papiere aber Unbedenklichkeitsbescheinigung = Papiere Standort ist bei Lübeck Meins und nicht in der Bucht Kein Unfall oder Durchrostungen, noch Dellen Gabel, samt Reifen + Bremse bleiben mir, ebenso hintere Pelle 300 Euronen 250 Euronen 150 Euronen Gepäckhalter mit Sturzbügel gibts dazu, auch die Sitzbank
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Target Dropbar, Chromgabel PX alt, Teasy's TSS1
Lupo@RZ antwortete auf Toni the Grosser's Thema in Verkaufe Vespa Teile
Bilder???? -
Vespa P 200 E / PX mit Drop Lenker, Bitubo, Ancillotti
Lupo@RZ antwortete auf morepower's Thema in Verkaufe Vespa Teile
Klar...gute Sache...ich freu mich schon auf den Drönsound!!!!!! -
Suchfunktion: Da werden Sie geholfen! Zum Auspuff: Wenn Du den vom Bild gekauft hast, dann ist es ne "billige" Kopie vom JL Auspuff. Nicht wirklich toll verarbeitet und Leistungstechnisch hinkt er hinterher. Solltest ihn lieber in der Bucht verkaufen und nen originalen erstehen, zwar teurer, hast aber auch mehr von. Qualität und Leistung.
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183 sind es schon...aber ich werde mal schauen.