Ich bin mir nicht so sicher, ob der Betreiber den Inhalt von PNs kennen muss/darf bzw. inwiefern er also vom tatsächlichen Vertragsschluss relevante Kenntnis erlangt, wenn die erforderlichen Willenserklärungen per PN ausgetauscht werden. Unklar ist damit, inwiefern dann das Verbindlichkeitserfordernis gegeben ist. Das ist bei Ebay und Konsorten natürlich anders, bei denen der Vertragsschluss über vom Betreiber bereitgestellte Funktionen erfolgt. Bis die Rechtsprechung derartige Zweifel abschließend geklärt hat, geht naturgemäß Zeit ins Land. Der Kelch könnte unter Umständen noch am Forum vorüberziehen. Nicht wenige andere Foren schalten ihre Marktplätze jedoch prophylaktisch ab.