Nein, keine Sorge, dass hast Du prinzipiell richtig verstanden. Ganz ausblenden kann die Juristerei den gesunden Menschenverstand zum Glück noch nicht . Der Dieb wird erstmal natürlich wegen Diebstahls angeklagt werden. Gelingt seinem Verteidiger dann allerdings der Beweis, dass Du deine Möhre mit dem ganzen Kram ausgerüstet hast und sie dann auch noch nur zum geklaut werden aufgestellt hast, liegt das oben angesprochene tatbestandsausschließende Einverständnis vor. Und diese Beweisbarkeit wird natürlich erheblich erleichtert, wenn Du Dich als am gestohlenen Roller Berechtigter (Eigentümer) zuvor in öffentlichen Foren darüber auslässt, dass Du Deinen Roller systematisch zum Diebesfang in dieser Weise einsetzt. Wie rokka oben richtigerweise angemerkt hat, führt das allerdings auch nicht zur Straffreiheit, sondern zur Verurteilung wegen versuchtem Diebstahl in Tateinheit mit Unterschlagung. Dabei könnte der Dieb dann allerdings eventuell ein bisschen besser wegkommen, was ja nicht im Sinne des Berechtigten, der sich die ganze Mühe macht, liegen wird. Außer natürlich, der hat gar keinen Bock auf gerichtliche Aufarbeitung, sondern möchte auf andere Art und Weise mit Dieb sozial interagieren. Auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen dieses Verhaltens möchte ich nun aber nicht mehr eingehen . Der Fall, dass Du nur deinen Roller mit der Hilfe von elektronischen Einrichtungen sichern willst, unterscheidet sich davon eindeutig. Denn dabei kommt ja gerade Dein Wille zum Ausdruck, dass Du eben nicht willst, dass jemand die Reuse entführt.