Gemäß § 27 WEG kannst du als Verwalter der Wohnanlage von den anderen Eigentümern eine Vollmachtsurkunde verlangen, aus welcher der Umfang deiner Vertretungsmacht ersichtlich ist. Das sollte der Bank ja dann wohl langen. Die Frage ist und bleibt, ob du das ganze nicht beim Finanzamt melden musst - also wenn du kohle für die Verwaltung verlangst. Üblich sind normalerweise zwischen 10 und 30 Euro je Wohneinheit und Monat. Da Verwaltungsgebühren durch den jeweiligen Wohnungeeigentümer von der Steuer absetzbar sind würde ich als Eigentümer von meinem Verwalter logischerweise ne Rechnung verlangen. Rechnungen kannst du wiederrum nur nur stellen, wenn du gewerblich bist. Bist du dir wirklich sicher, ob du dir den Stress antun willst? des is nämlich schon ein relativ großer Aufwand - auch wenns auf den ersten Blick nicht so aussieht. Und wenns ne wirklich kleine Wohnanlage ist, bleibt so oder so - also egal ob du des gewerblich oder "privat" machst nicht viel hängen und du hast ggf. nur ärger mit den anderen eigentümern bzw. ggf. den mietern wg. der abrechnung usw.