Mündliche Kaufverträge haben genauso Bestand, wie schriftliche. Leider ist es da mit der Beweispflicht so eine Sache. Er wird natürlich das Gegenteil behaupten. Einzige Anhaltspunkt für dich ist, daß er sich ja auf den Kauf eingelassen hat, obwohl keine Papiere vorhanden sind. Somit hätte er damit rechnen können, daß die PK u.U. aus dem Ausland stammt. Grundsätzlich ist es rechtlich so, dass geschlossene Verträge auch zu halten sind (Grundsatz des "pacta sund servanda"). Das bedeutet, dass ein Rücktritt vom Vertrag zwischen Privatpersonen nicht möglich ist. Es gibt lediglich verschiedene Möglichkeiten, den geschlossenen Vertrag anzufechten, falls er beim Vertragsschluss bestimmten (gesetzlich festgelegten) Irrtümern erlegen ist.