Sollte es dein einziges Fahrzeug sein, hast du Anspruch auf Ersatz. Ich glaube sogar auch wenn du ein Auto zusätzl. hast. Kam letztens Mal was im TV drüber. Mit einem zweiten Gutachten wird schwierig, da es reicht, daß ein Gutachten angefertigt wurde, worauf sich die Versicherung immer beziehen wird. Du hättest niemals die Versicherung einen Gutachter beauftragen sollen. Die arbeiten z.T. für die. Immer zeitnah nach dem Unfall einen eigenen beauftragen, weil dem egal ist, wieviel die Vers. zahlen muss. Außerdem wird im Kollegenkreis der Gutachten keine Krähe der anderen ein Auge aushacken. Es sei denn er habe etwas nicht aufgeführt, was wichtig ist, wie z.B. dein Heck?! Das zweite Gutachten müßtest du auch selber zahlen.