- bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen. Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden. Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes: Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert. Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal. (wobei eine 53'er BMW eh ohne Schalldämpfer fahren dürfte - erst ab '54 gibt es Grenzwerte...) D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 13.09.1966, da Phon-Werte kaum von Dezibel-Werten abweichen, kann heute auch mit Dezibel-Meßgeräten nach alten Methoden gemessen werden. N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann E: steht für 'EG-Richtlinie'