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Stuhlmann

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  1. Stuhlmann

    KETTENMANN

    Lieber Alex, zu Deinem Gayburtstag alles alles Gute! Wa r schön mal wieder it Dir anzustoßen! Grüß mir die restlichen Enten! Dicken Gruß, der Stuhli
  2. Jaja und dann liegste wieder um 15 Uhr im Zelt.
  3. Abmahnungen können soviele ausgesprochen werden wie man lustig ist. Nur darf man wegen Fehlverhalten nicht sofort gekündigt werden. Da bedarf es einer vorherigen Chance auf Besserung. (Abmahnung) Wir sprechen hier aber nicht von Arbeitsverweigerung / Privataktivitäten / nicht genehmigte Nebenverdienste während einer Krankschreibung. Edith haut nochmal die Wikipedia-Seite rein: (wie immer mit Vorsicht zu genießen. Aber zumindest der Abschnitt "Verhaltensbedingte K" stimmt mit meinen Kenntnissen aus der Berufschule (stand 06-07) überein) Personenbedingte Kündigung [bearbeiten] Bei der personenbedingten Kündigung liegen die Gründe für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in der Person des Arbeitnehmers. Bei der personenbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer die Arbeit nicht (mehr) ausführen. Häufigster Fall der personenbedingten Kündigung ist die Kündigung wegen einer langanhaltenden Krankheit oder häufigen Kurzerkrankungen, die zur Arbeitsunfähigkeit führt und auch in Zukunft führen wird. Im Unterschied zur verhaltensbedingten Kündigung trifft den Arbeitnehmer bei der personenbedingten Kündigung in der Regel kein Verschulden. Verhaltensbedingte Kündigung [bearbeiten] Bei der verhaltensbedingten Kündigung ist der Grund für die Kündigung ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers, das dem Arbeitgeber ein weiteres Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar macht. Oft, aber nicht zwingend, wird die verhaltensbedingte Kündigung als fristlose bzw. außerordentliche Kündigung, das heißt ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausgesprochen. Bevor der Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung ausspricht, muss er wegen des selben bzw. eines gleichgelagerten Fehlverhaltens den Arbeitnehmer in der Regel vorher abgemahnt haben. Eine Abmahnung ist nur entbehrlich, wenn das Fehlverhalten so gravierend ist, dass dem Arbeitnehmer von vornherein klar sein musste, dass dieses Verhalten unter keinen Umständen geduldet wird. Beispiele für verhaltensbedingte Kündigungen sind die Kündigung wegen Diebstahls (insbesondere beim Arbeitgeber), häufigen Zuspätkommens, Nichtanzeige von Arbeitsunfähigkeit, eigenmächtigen Urlaubsantritts oder ?krank? bzw. ?Blaumachens?. Häufig werden auch Alkohol- und Drogenkonsum als verhaltensbedingte Kündigungsgründe genannt. Dies ist allerdings dann problematisch, wenn der Arbeitnehmer abhängig, also krank ist. In diesem Fall ist sein Verhalten nicht steuerbar, und es liegen wohl eher die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung vor. Da die verhaltensbedingte Kündigung mehr oder weniger selbstverschuldet ist, spricht die Arbeitsagentur in der Regel eine Sperrzeit aus, wenn das Arbeitsverhältnis verhaltensbedingt gekündigt wird. Betriebsbedingte Kündigung [bearbeiten] Von einer betrieblich bedingten Kündigung spricht man, wenn sachliche Gründe zu einer Unternehmerentscheidung führen, die ihrerseits den Wegfall des Arbeitsplatzes des betroffenen Arbeitnehmers oder einer Mehrzahl von Arbeitsplätzen zur Folge hat. Hierbei sind grundsätzlich Gründe zu unterscheiden, die von außen auf das Unternehmen einwirken (beispielsweise Umsatzeinbußen, Wegfall von Aufträgen) und Gründe, die vom Unternehmen selbst herbeigeführt werden (Organisationsentscheidungen, Umstrukturierung, Betriebsschließung). Die Unternehmerentscheidung selbst wird dabei von den Arbeitsgerichten nur auf "offensichtliche Willkür oder Unsachlichkeit" geprüft. Bei betrieblich bedingten Gründen ist die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG zu beachten. Von mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern ist der Arbeitnehmer zu kündigen, der die besten Sozialdaten hat, das heißt der am wenigsten von der Kündigung getroffen wird. Als Kriterien der Sozialauswahl dürfen seit der Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes ab 1. Januar 2004 ausschließlich die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, bestehende Unterhaltspflichten und möglicherweise vorliegende Schwerbehinderung herangezogen werden.
  4. Du willst mir doch nicht etwa erzählen, das Du die Termine für Dich brauchst, oder? Denke eher der weder verwirrte, spektische noch orientierungslose Paterner an Deiner Seite bedarf da etwas Nachhilfe. Zeitmanagement ist dasA und O - wie ich ja selber gerade feststellenmuss...
  5. Ich hörte NEIN. Aber es soll ja noch was anderes in der Gegend stattfinden. Oder ist Braunschweig zu weit aufm Hänger?
  6. Ich hatte ja gehofft nur das braune Siegel auf dem bäuligen Blech zu brauchen.... Naja wenigstens hat Schwester Sunny mich wieder aufn Damm(wild) gebracht. Gleich mal mit der schwarzen zum Tüv rüber. Scheiß Notlösungen
  7. Mach das und mir bitte noch n Vorderrad...
  8. Hier auch alles Gute meine alter FrOi!nd. Hoffe wir sehen uns bald. Ruf später noch durch!
  9. Wenn alles scheiße läuft, kann Sunny wohl nicht mit dem Roller fahren. Die Sterne haben sich übelst entzündet. Was aber auch noch nicht hieße, dass sie autofahren kann... Ruf Dich später eh an,. brauch wohl ein paar Benzinfilter...
  10. na ich hoffe doch...
  11. Nicht nur der Roller... *miauwww* Bin auch schon ein wenig feucht im Höschen. Aber wie immer doch rrecht knapp mit die Kisten. Beide eigentlich fertig. aber keiner mit Tuf. Mal sehen was geht und wie man dann anreist. der wixxer sollte das kleinste problem werden. Weitermachen, sind ja noch über 5 Tage.
  12. Juhu Isa, alles alles Liebe zu Deinem Geburtstag! Schön, dass es Dich gibt! Wir sehen Dich ja dann hoffentlich in Dibbersen!? LG Sunny und Jan!
  13. naja mindestens ja schonmal so,dass der Kolben rausgeht. Fahrzeugbrief habe ich noch. muss ich nur raussuchen und hoffen, dass da auch wirklich TCE in den Papieren stand.Aber ich kann ja mal schauen.
  14. geht, die Stylisten haben sowieso kleine pimmel und die mehlmützen hat es nie interessiert! nicht ganz ernts nehmen... aber selbst bei Kontrollen gab es wirklich nie Ärger. Befestigung am Stoßdämpfer. Detailbild später möglich
  15. wieso abdecken? erstmal wird hier ja wohl orn´tlich aufgetischt...
  16. Ups. wie ungehobelt. Seid gegrüßt liebe Schaben...
  17. Tarmacs soll wohl auch nicht stattfinden. Sagt zumindest datt kleine Wopi
  18. Watt n datt? Zwei bekloppte Haufen dahinter aber kein vernünftiges Marketing? Schon wieder auf Seite 2 und doch nur noch 15 Ta ge....
  19. Guten Morgen liebe Niki, alles erdenklich Gute wünschen Dir die bald Nachbarn! Ruf nachher nochmal durch. Knutsch von Sunny und Stuhli
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