Paßt evtl. hierher: "Motorrad News 2/2007" : Neuabnahme abgeschafft . Bisher galt: Wer sei Motorrad länger als 18 Monate abgemeldet hatte, muß vor der Wiederzulassung eine neue Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO erwirken - eine "Vollabnahme". Ende Februar 2007 läuft diese für den Fahrzeughalter teure Vorschrift aus. Ab dann reicht für einen neuen Stempel aufs Nummernschild eine normale Hauptuntersuchung, wie sie alle KFZ turnusmäßig absolvieren müßen. Doch was geschieht mit den oft speziell auf Halter oder Fahrzeug abgestimmten Kennzeichenkombinationen? Damit es keine "Ungleichbehandlung in gleichen Fällen" gibt, haben die zuständigen Verkehrsministerien für die Übergangsfrist beschloßen, alle derzeit stillgelegten Fahrzeuge zum Termin der Umstellung so zu behandeln, als würde die bisherige 18-monatige Frist weiter gelten.