Sorry, mit p für Phon liegst Du daneben. Die Phon-Zeit ist lange vorbei. Und ganz nebenbei... da steht bei mir "zulassungstechnisch irrelevant". Du hast jedoch insoweit Recht, daß bei polizeilich gemessener Überschreitung des Standgeräusches um mehr als 5 dB die Karre zur Nachmessung geschickt werden darf. Ansonsten müssen die grünen - korrekte Meßumgebung ohne reflektierende Wände in der Nähe vorausgestezt - aufstecken und einen fahren lassen. Wenn eine Überschreitung des eingetragenen Fahrgeräusches bei der Nachmessung durch einen Sachverständigen (TÜV o.Ä.) festgestellt wird, kostet es ne Verwarnung bzw. ein Bußgeld... keine Strafe. Außerdem wird auferlegt, wieder auf den zulässigen Wert zurückzurüsten oder es wird die BE entzogen. :wasntme: