Mal ein wahres, letztinstanzliches Wort dazu: "Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss." (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 5 K 101/85 vom 14.11.1985; Oberverwaltungsgericht Münster 10 A 363/86 vom 11.12.1987)