Schon klar, nicht jeder (TÜV-)Sachverständige ( ) nimmt es so genau mit den gestaffelten Grenzwerten des Fahrgeräusches, rutscht mal beim Ablesen der Tabelle in der Spalte gern mal ein Stückchen nach links, verschreibt sich einfach..... egal aus welcher Motivation heraus auch immer ( :wasntme: ). Nur rechtmäßig ist die Eintragung des zu hohen Wertes dann leider doch nicht und das kann z.B. beim nächsten TÜV-Besuch oder oder oder ... auch schon mal "auffliegen". Das Standgeräusch ist StVZO-mäßig ohne jede Relevanz, es dient nur als Richtwert für Verkehrskontrollen. Problem gibbet dabe nur dann, wenn es um mehr als 5 dB(A) überschritten wird. => Mängelkartem, Aufforderung zur Vorführung bei einer Meßstelle...... Also eigendlich ist das Standgeräusch latte.