Versuch wär`s Wert, weil die Zweitschrift einer BE sicher günstiger wäre, als TÜV-§21-Gutachten + BE-Erteilung.
M.E. ist aber unwahrscheinlich, daß Piaggio eine Zweitschrift ausgibt, da alte PX80 einen "richtigen" Fahrzeugbrief hatten.
Wieso 200? Die Nadeltabelle enthält ca. 1.850 verschiedene Nadeln. KLICK
Ob davon jede zu beschaffen ist, steht freilich auf einem anderen Blatt.
Ich könnte mir vorstellen, daß ein fähiger Uhrmacher eine Nadel nach Zeichnung anfertigen kann.
Wenn der SiRi oder/und die Karton-Dichtung unter der Lagerabdeckplatte fratze ist/sind, gibt's im Kettenkasten einen vogelwild schwingenden Unter-/Überdruck wie im Kurbelgehäuse => Öl wird aus dem Kettenkasten sowohl gesaugt als auch gedrückt.
Gern liebevoll, aber schriftlich, wenn`s wirksam sein soll.
B.t.w.:
Denk noch mal über die persönlich werdende Formulierung in Deinem Beitrag von 23:19 Uhr nach. Noch hast Du Chance, sie zu editieren.
Es geht doch nicht um Verbissenheit bei Beamten oder bei Dir oder bei mir, sondern ausschließlich um Formalien im Steuerrecht. Die mag man mögen oder nicht (ich mag sie ausdrücklich nicht), aber sie sind nun mal, wie sie sind.
Mach Dich schlau zum Thema "Einspruch gegen Steuerbescheide" bevor Du hier aufsprichst...
Einsprüche gegen ergangene Steuerbescheide müssen frist- und formgerecht erfolgen, um wirksam werden zu können. Sie müssen schriftlich erfolgen oder man muß persönlich bei der Behörde erscheinen und den Einspruch einem Beamten zu Protokoll geben. Ein Einspruch kann nicht telefonisch eingelegt werden.
Wieso 3 x Porto? Kannst Du einen simplen Einspruch gegen einen offensichtlich falsch ergangenen Steuerbescheid nicht so eindeutig formulieren, daß ein Brief ausreicht?
Beim Fiskus ist Telefon nicht sooo angesagt. Viel zu unverbindlich.
Die Beamten brauchen für Ihre Akten PAPIER, das man zusammklammern, lochen und abheften kann.
Daher empfehle ich, den erfoderlichen Einspruch schriftlich zu erledigen.