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Klar man kann den Widerrufsjoker ziehen. Oder man zahlt ein vorfalligkeitsentgelt an die Bank. @supasoni: Hast du etwas anderes gemacht? Würd mich mal interessieren.
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Google das mal. Ich weiß nicht, wie das mit der Verjährung aussieht. Kannst ja mal bei deiner Bank die forward Prämie erfragen.
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Kontoführungsgebühren sind bei darlehenskonten unzulässig. Die sonstigen gebühren sind mE zulässig. Jetzt schon für 2017 ein forward Darlehen abschließen, erscheint mir derzeit nicht unbedingt notwendig. Ich geh in den nächsten Jahren nicht von steigenden Zinsen aus. Das hängt aber auch von den Aufschlägen ab, die man für die Absicherung bezahlen muss.
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Hallo, einen hab ich noch: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2008/xx080887.html Da steht auch was zu deiner Situation Außendienstler mit nur 1 Besuch im Betriebsgebäude je Woche: b) Sollte das FG im zweiten Rechtsgang zu dem Ergebnis kommen, dass der Kläger den Dienstwagen einmal wöchentlich für die Fahrten zum Betriebssitz des Arbeitgebers genutzt hat, ist anstelle des in § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG vorgesehenen pauschalen monatlichen Zuschlags eine Einzelbewertung der Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG je Entfernungskilometer vorzunehmen. Viele Grüße
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Von der KfW gibt /gab es Programme die mit den entsprechenden Gebühren versehen waren. Diese wurden dann auch von der KFW vereinnahmt Da gabs dann auch schon Klagen zu. Was mich noch interessieren würde, ist die Sache mit den Widerrufsbelehrungen. Gab es hier schon neue Fälle?
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Es gibt bestimmte KfW Programme, für die die KfW 2% Bearbeitungsgebühr und 2% gebühr für das Recht zur außerplanmäßigen Tilgung berechnet hat. Diese gebühren Werden nicht erstattet. Die KfW hat da wohl Sonderrechte ( wg. Förderauftrag). Ansonsten kann man sich für alle Verträge, die bis Ende 2011 abgeschlossen wurden als Stichtag den 31.12.14 merken. Danach gilt die Frist von drei Jahren zum Jahresende.
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Danke für die Info. Werd mal schauen wie teuer ein neuer Heizkörper inkl Anbauten wird.
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Wenn die Verjährung kenntnisabhängig(z.b durch Unterzeichnung des Vertrags und erfolgter valutierung), dann dürfte die Frist am 31.12.14 enden und nicht erst zum 31.12.16 (das wäre dann die kenntnisunabhängige Geschichte). Die KfW, die auch gern gebühren genommen hat und bei den Förderkrediten als Vertragspartner Auftritt erstattet die Gebühren nicht.
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Hab nun Kontakt zu nem Sachverständigen aufgenommen: "Theoretisch kann das Zeug ins Mauerwerk ziehen, hat er aber noch nie erlebt." Also Putz runter, Türzargen schleifen und lackieren, Heizkörper strahlen und lackieren, Tür abschleifen und lackieren. Wenn einer vom Fach ist und aus der Nähe von Bocholt kommt, würd ich mich über ein Angebot freuen. Näheres gern per pm Wand-/Deckenfläche beträgt ca 40 qm
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Das Haus ist Baujahr 2004Hinterm Putz ist Mauerwerk.
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Fenster ist ok. Da sind nach der Reinigung keine Ablagerungen erkennbar bzw riechbar. Der malermeister meinte, dass das Fenster auch nicht das Problem sei, weil aus Kunststoff. Heizkörper wird demontiert und gestrahlt. Thermostatregler wird getauscht. Türzarge aus Metall wird geschliffen und lackiert. Tür auch. Das mit dem Ozon hab ich schon gelesen, aber es holt nicht den scheiß aus der Wand. Hauptsache danach stinkt es nicht mehr.
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Hallo, Der Voreigentümer unseres Hauses hat in einem Raum stark geraucht. Hier noch ein paar Infos zum Raum: Wände und Decke verputzt und gestrichen. Wir haben schon folgende Maßnahmen durchgeführt: Teppich raus und neuen oberbelag rein. Die Wände mit Nikotinsperrfarbe gestrichen Kunststofffenster gereinigt Tür auch. Jetzt riecht es aber immer noch, wenn die Luftfeuchtigkeit erhöht ist. Wir haben nun folgenden Plan: Putz abschlagen und neu verputzen. Frage an die Experten: Zieht der Rauch durch den Putz ins Mauerwerk oder bleibt der im Putz?
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Husqvarna ist schon gut. Hab die letztens mal vor Ort gesehen. Ich find stihl auch ganz nett
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Glückwunsch.
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Hallo mich würd der weitere Verlauf schon interessieren. Hast du denn schon eine Anschlussfinanzierung sichergestellt? Es könnte ja vorkommen, dass deine Hausbank den Kredit fällig stellt, dich zur Rückzahlung binnnen vier Wochen auffordert und ansonsten Zwangsmaßnahmen einleitet. In der Focus stand mal, dass sich einige Banken (z.B. Deutsche, ING, DreBa) damit schwertun eine solche Finanzierung zu begleiten und man vor einer Kündigung lieber die Anschlussfinanzierung geregelt haben sollte.
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http://post-adresse.de/christel-mess-am-baum-legden
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Hab mal beides nebeneinander an meinem TV laufen lassen. Unterschiede haben sich dabei nicht ergeben. Wenn ich mir einen TV kaufen würde, täte ich mir einen mit Dual Tripple Tuner kaufen sofern es die Anschlüsse hergeben. Da kannst du dann eines schauen und eines aufnehmen gleichzeitig.
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@amazombi. Das ist mal ziemlich schick.
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Ameisen: Am besten umsiedeln (Eimer mit Zeitungspapier füllen und Marmeladeam am Boden verteilen. Dann umstülpen und auf den ausgang legen und abwarten. Die Ameisen ziehen dann dorthin um). Dann irgendwo weit weg hinbringen. Oder Loxiran oder Heißwasser. Backpulver hilft nicht. Oder regelmäßig lange Wässern (ärgern) kann auch zum umziehen bewegen.
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Du bist also der Verkäufer. Dann hängt das davon ab, welches BEzahlverfahren du akzeptierst. Wenn du verified by visa einsetzt, dürfte eigentlich nichts passieren. Dem Käufer wird eine TAN auf sein Mobiltelefon übermittelt. Diese muss dann eingegeben werden. Bei einem anderen Bezahlverfahren dürfte es da eher problematisch werden, da hier im Grunde jeder der neben der Kartennummer auch den dreistelligen Sicherheitscode kennt über das KOnto verfügen kann. Ansonsten würde ich mal bei Visa oder deiner Hausbank nachfragen
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Standardspruch: Gehen Sie ruhig vor, Sie haben ja wohl nicht mehr so lang zu leben. Da zählt jede Sekunde.
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Hab hier den Rahmen gesehen: http://www.bruegelmann.de/fahrradteile/rahmen/votec-titan-rahmen-gelasert/318503.html?gclid=CI7Ur8nBn74CFZShtAodCBIAug&_cid=21_1_-1_9_2246_318503_20517994285_ Kann der was? Passt da ne Rohloff Nabe rein?
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@amazombi Sind die Schlosser von dem Holländers schon weg?
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@butze BEzüglich der Zinsbindung kann ich dir grds. zustimmen. Das erscheint insb. dann sinvoll, wenn man die Zinsersparnis für einen höheren Tilgungssatz verwendet. Man kann dann auch berechnen, auf welchen Prozentsatz der Zinssatz ansteigen kann, ohne dass die Rate extrem ansteigt. So ganz schlimm wie du es geschildert hast, erscheint mir die Zinsdifferenz nicht zu sein. Als wir vor der Wahl standen, lag die Zinsdifferenz zwischen der 10jährigen Zinsbindung und der 25 jähringen bei 0,6 % eff. Ich würd das auch nicht generalisieren. Das hängt halt vom persönlichen Risikoprofil ab. Ich kenn auch einige, die den Aufschlag zahlen, weil sie Angst vor einem Zinsschock wie in den 80 Jahren haben. Wenn dann das Zinsniveau auf 6-7 % steigt und mann dann prolongieren muss, ist das halt doof, insb. dann wenn kaum etwas getilgt wurde.
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@amazombi Gibt's denn nun Bilder von nem hollandrad mit titanrahmen?