Hallo Zusammen, Das Deutsche Patent und Marken Amt hat verschiedene Klassifikationen nach denen die Produkte oder Marken eingeteilt werden. Es gibt die Wiener, Nizzaer und die Locarno Klassifikation. Hätten wir nach Nizzaer Klassifikation geschützt hast du tatsächlich recht - Musikinstrumente Das Geschmacksmuster für den Hammerzombi wurde aber nach der Locarno Klassifikation geschützt. Schöne Grüße Oli