Denke erst mal erkundigen, ob das von Bundesland verschieden ist.
In BW ist das Fällen von 1 März bis 30 September so geregelt:
"Es ist verboten (…) Bäume, die außerhalb des Waldes (…) stehen, Hecken, (…) Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."