Du hast da was falsch verstanden: Es geht beim TÜV darum, das das Fahrzeug der StVZO entspricht, und da steht drin dass die Bereifung der Witterung angepasst sein muss. Wenn draussen 2m Schnee neben der Strasse liegt, aber die Strasse schneefrei und trocken ist, kannste mit Sommerreifen und 1,6mm Profiltiefe rumfahren, das ist absolut legal (macht aber absolut kein Sinn... , aber darum gehts ja nicht...). Wenn Du deinen Roller beim TÜV vorstellst, und da sind (ausreichend profilierte) Sommerreifen drauf, dann wird da vom TÜV niemand was dran auszusetzen haben... Ausserdem sind die Prüfer beim TÜV nicht von der Rennleitung... Ergänzend dazu: Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO): „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“